Babyblouse
HI ihr, ich hab mal ne komplizierte frage, keine ahnung ob das bei euch in der gegend auch so ist. Also mein Mann kann evtl einen Job im Ausland bekommen. Allerdings haben wir erst vor einem jahr ein haus gebaut und müssen, weil wir den grund von der stadt gekauft haben, vier jahre drin wohnen bevor wir es straffrei verkaufen dürfen. Wie hoch die strafe ist weiß ich allerdings noch nicht. So meien frage ist, wenn man nun aber einen job im anderen kand hat kann man den ja nicht einfach absagen nur weil man ein haus hat oder? oder wenn wir uns zum beispiel übernommen hätten mit dem kredit, dann können die einem doch eigentlich keine strafe auferlegen wenn man eh schon pleite ist oder? weiß das jemand.... die sachbearbeiterin ist leider noch etwas länger krank... lg
Ich denke, dass ich eine Vergleichssache. Wie hoch wäre die Strafe? oder liesse sich mit der Stadt reden, weil es ja eine Ausnahmesituation ist? Sonst vermieten...? Vielleicht ist die Strafe im Vergleich zum Aufwand ,und vielleicht Verlusten durch fehlende Mieteinnahmen später, geringer? Schon gegoogelt? MUSS Dein Mann den den Job so nehmen, oder kann er wählen? Wichtiges Kriterium für die Stadt denke ich. lg nonna
das kommt auf die genauen Bedingungen des Grunderwerbs an. Sollte das Grundstück unter gewissen Voraussetzungen günstiger erworben worden sein, kann es natürlich sein, dass man hier einen Ausgleich zum üblichen Verkehrswert zahlen muss. Ist doch genauso mit der EIgenheimzulage, wenn die Voraussetzungen wegfallen, hat man auch keinen Anspruch mehr und muss evtl auch zurückzahlen. Was ist das den für eine "Strafe"? Gibt es da eine genauere Beschreibung/Grundlage?
Hi ihr, im Vertrag steht" der käufer verpflichtet sich, ein Wohnhaus (...) auf die Dauer von 4 jahre selbst zu bewohnen. Bei Verstoß gegen die Eigennutzungsverpflichtung ist ein Kaufpreisaufschlag in Höhe der Differenz zwischen dem städtischen Kaufpreis und dem verkehrswert des unbebauten Grundstücks an die Stadt zu zahlen." ich hab aber keine ahnung wie hoch die diffezenz ist. Haben auch keine anderen vergünstiegungen bekommen, nur eben sind städtiche grundstücke hier immer etwas günstiger als privat. Wie gesagt, wieviel günstieger grad weiß ich nicht. Der Job ist keine pflicht aber eine riesen chance. Aber wie schon erwähnt, wenn man zum beispiel angibt das man das haus nicht mehr tragen könne, dann können die doch nicht noch ne strafe nehmen wenn man eh am boden liegt... ach das macht mich alles verrückt... danke schonmal
hi, ich vermute mal, dass ihr von der Stadt einen ermäigten Kaufpreis wg. Kindern, junger Familie o.ä. bekommen habt, da hängen dann immer so zeitliche Bindungen dran, um Spekulationen mit dem Objekt zu vermeiden. Da es sich dabei um eine Förderung aus öffentlichen Geldern handelt, müsstet ihr die quasi als Strafe zurückzahlen. Das ist auch vollkommen i.O. so. Wenn ihr das Haus gut verkaufen könnt, sollte das als "mehr" beim Verkaufspreis heruasspringen, da der Käufer ja den "normalen" Bodenwert zahlen sollte. Evtl. kann man aber auch mit der Stadt reden und nachweisen, dass man nicht teurer verkauft als gekauft hat und wenn die neuen Besitzer dann die gleichen Bedingungen erfüllen, kann die Subvention evtl. auf diese umgeschrieben werden. Ist aber eine Goodwill-Sache der Verwaltung. Gruß, Speedy
du brauchst doch nur die marktüblichen Grundstückspreise pro qm mit dem vergünstigten Grundstückspreis pro qm vergleichen. Darauf achten, ob mit oder ohne Erschließungskosten und dann weißt du in etwa, wie teuer dich der Umzug kommt. Ob du nun verschuldet bist oder nicht, interessiert hier keinen. Die Stadt vergibt nicht umsonst gerade an Familien verbilligte Grundstücke. Sie wollen Nachwuchs in die Stadt ziehen und jungen Familien den Eigenheimerwerb ermöglichen. Vielleicht erkundigst du dich einfach bei der Stadt, wie hoch die Entschädigung ist.
Ich würd direkt bei der Stadt nachfragen und die (besondere) Situation schildern. Vielleicht ist es ja möglich das Haus (4 Jahre lang?) zu vermieten?
wenn er erstmal alleine geht und Du im Haus bleibst??? Ist zwar doof, aber so machen es doch auch andere Familien. VG Jana
ich würde auch direkt hingehen und die Situation erklären. Vielleicht erreichst du damit was. Allerdings würde ich mir eher gedanken an eine Vermietung machen, als an einen Verkauf, wenn ich ehrlich bin. Oder ist wirklich sicher das ihr für immer im Ausland bleibt? Wenn nicht und irgendwann ein zurückkommen geplant ist, würde ich das Haus nicht direkt verkaufen. Vielleicht lässt sich da auch eher mit der Stadt sprechen.
Vermieten ist auch keine Option, da der Käufer verpflichtet ist, selbst zu bewohnen. Das ist auch logisch, denn sonst könnte man ja ohne weiteres das Spekulationsverbot umgehen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Stadt mit sich reden lässt. Wahrscheinlich müsst ihr dann als Käufer jemanden finden, dem diese Subvention auch gewährt worden wäre, also z.B. auch eine Familie mit Kindern. Dann hat die Stadt mit der Subvention immer noch ihren Zweck erreicht und ihr seid raus. LG, carla72
Hi, also vermieten geht nicht wie schon richtig gesagt, wegen eigennutzungspflicht. und wir haben keiner vergünstigungen bekommen wegen kindern oder so, die stadt verkauft die grundstücke einfach immer etwas günstieger als der normale verkehrswert, daher gibts auch ne warteliste etc. Ich werde einfach immer mal wieder bei der stadt nachfragen wann die sachbearbeiterin da ist. Wollen ja auch gar nicht groß gewinnt machen, nur nicht auf schulden sitzen bleiben. Danke für eure antworten, werde wohl einfach fragen müssen. lg sarah
Wir dürfen auch die ersten Jahre nicht verkaufen, müssen selbst drinwohnen etc. Strafe ist meistens der Betrag, den man gespart hat durch das günstige Grundstück. Einfach bei der Gemeinde nachfragen
bei uns steht die Summe auch im Vertrag drin - sind bei uns ca. 25.000 Euro (um den Betrag war das Grundstück günstiger - wir hatten den qm 40 Euro günstiger bekommen.) Würden wir vor Ablauf der Frist verkaufen, müssten wir den Betrag bezahlen.
".... Aber wie schon erwähnt, wenn man zum beispiel angibt das man das haus nicht mehr tragen könne, dann können die doch nicht noch ne strafe nehmen wenn man eh am boden liegt... " Wo lebst du denn?? Das interessiert sie einen Sch...! Was glaubst du, WIE SEHR am Boden die Leute liegen, denen das Haus zwangsversteigert wird, weil sie es nicht mehr bezahlen können? Die müssen nämlich die Differenz an die Banken zahlen, die es im übrigen auch nicht interessiert, ob es dir gut oder schlecht geht. ;o) Zu deinem Problem: ich würde mich enfach nach den Grundstückspreisen erkundigen und dann kannst du dir die Differenz selbst ausrechnen. Dann könnt ihr immer noch Kosten und Nutzen abwägen und dann entscheiden. Viel Glück!
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