Sheri+Kids
Hallo, wir haben seit einigen Jahren eine ETW und ich habe nie irgendwelche laufenden Ausgaben in der Steuererklärung angegeben. Nun sprach mich gestern ein Nachbar an wegen dem Ausgabenordner der Hausverwaltung da er den braucht wegen Sachen die er in der Steuererklärung angeben will/muss. Was kann ich da absetzen bzw. angeben. Laufende Kosten wie Hausmeister, Wartung Aufzug oder so oder nur wenn was wirklich kaputt geht oder die Einzahlung an die Rücklagen...???? Danke schonmal für eure Tipps
Hi, du kannst die haushaltsnahen DL anteilig ansetzen (Schornsteinfeger, Gebäudereinigung...). Wenn du Vermieter bist, auch noch deutlich mehr, bei Selbstnutzung nur die vergebenen DL. Gruß, Speedy
Haushaltsnahe Dienstleistungen ja (guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstleistung) Die Einzahlungen in die Rücklage natürlich nicht! Damit baut ihr ja Vermögen auf, dass eben dann für Reparaturen verwendet werden kann. Enthalten die Instandhaltungsmaßnahmen, die aus der Rücklage gezahlt werden dann aber wieder haushaltsnahe Dienstleistungen, dann kann der Betrag steuerlich auch abgesetzt werden. Normalerweise werden in den Abrechnungen die entsprechenden Beträge (Materialkosten / Personalkosten) schon so getrennt, dass man eben etwas absetzen kann. Da braucht man dann auch nicht Ausgabenordner der Hausverwaltung.
Hallo, vielleicht solltet ihr mal mit eurer Verrwaltung sprechen. Wir bekommen jedes Jahr von der Verwaltung eine Bescheinigung der Kosten fürs Finanzamt, die wir dann bei der Steuer mit einreichen. Liebe Grüße Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!