Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frage: wir haben im Jahr 2007 gebaut und für unsere Installateur-Arbeiten (z.B. Wasserhähne...) noch keine Rechnung erhalten. Weis von euch jemand, wann dies verjährt??? würde mich mal interessieren. danke
mein mann meint das verjährt nach 2 jahren
Laut google nach 3 Jahren ab 1.1. des Folgejahres
früher waren das mal 2 Jahre mittlerweile sind es 3 !! JAhre... Achja sobald aber ein vollstreckungsbescheid besteht verjährt es erst nach 30 jahren
In dem Fall geht es aber darum, das erst gar keine Rechnung erstellt wurde. Wo keine Rechnung erstellt, kann auch nix eingefordert werden (zum Thema Vollstreckung und so) Laut google gilt aber auch hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren ab dem nächsten 1.1.
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