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Frage: Verjährung einer Rechnung

Frage: Verjährung einer Rechnung

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Hallo, meine Frage: wir haben im Jahr 2007 gebaut und für unsere Installateur-Arbeiten (z.B. Wasserhähne...) noch keine Rechnung erhalten. Weis von euch jemand, wann dies verjährt??? würde mich mal interessieren. danke


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mein mann meint das verjährt nach 2 jahren


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Laut google nach 3 Jahren ab 1.1. des Folgejahres


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früher waren das mal 2 Jahre mittlerweile sind es 3 !! JAhre... Achja sobald aber ein vollstreckungsbescheid besteht verjährt es erst nach 30 jahren


Mitglied inaktiv

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In dem Fall geht es aber darum, das erst gar keine Rechnung erstellt wurde. Wo keine Rechnung erstellt, kann auch nix eingefordert werden (zum Thema Vollstreckung und so) Laut google gilt aber auch hier die Verjährungsfrist von 3 Jahren ab dem nächsten 1.1.