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Frage hab: Was passiert wenn ein Einschreiben mit Rückschein nicht abgeholt wird

Frage hab: Was passiert wenn ein Einschreiben mit Rückschein nicht abgeholt wird

Knitzelbutz

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Guten Morgen, wielange lagert die Post ein Einschreiben mit Rückschein, und wenn es nicht abgeholt wird kommt das dann zurück? Ich könnte echt heulen mein Mann ist ja selbstständig und nun haben wir 2 Auftraggeber die nicht zahlen und das jetzt An den einen haben wir nun ne Zahlungserinnerung geschickt per Einschreiben und der holt das nichtmal ab....... LG Michaela


Knitzelbutz

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja das wird dann wohl der nächste Schritt sein:-((( Man ich könnte echt k......ich zahl doch meine Rechnungen auch.......... LG Michaela


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

ich kenne auch so eine ist hartz4 und weiss, dass man eh nicht pfänden kann also lebt sie davon eben NICHT zu zahlen. Auch manchmal Miete nicht wenn sie was andres wichtiger findet dagmar


Mitglied inaktiv

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Gruß


Knitzelbutz

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Danke, werd ich mal versuchen..... LG Michaela


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

Ich würde mich in dem Fall an den Rat meiner Anwältin richten und die Mahnung nochmal als Einwurfeinschreiben senden, das gilt auch zugestellt sobald der Postmensch den Einwurf bestätigt, klar kann er die Zustellung auch immer noch ablehnen, als Empfänger, aber das würde ich nochmal versuchen und wen dann immer noch kein Geld kommt einen Mahnbescheid beantragen!


Suki

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Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

auch wenn es nicht abgeholt wird, gilt es als zugestellt. immerhin wurde der empfänger ja benachrichtigt. wenn du nur einschreiben-einwurf als versandart wählst, wird der brief in den briefkasten gesteckt und gilt auch als zugestellt. kannst dich ja in der postfiliale mal beraten lassen. prüft ihr eure kunden im vorfeld ab? z.b. über creditreform? damit kann ausfälle gut minimieren. lg suki


Knitzelbutz

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Antwort auf Beitrag von Suki

Hallo, danke Dir, ich dachte Einwurfeinschreiben reicht nicht aus..... Naja es ist ein Bauunternehmen mein Mann hat als Subunternehmer gearbeitet, und da der werte Herr im eh net so koscher vorkam hat er eine wöchentliche Abschlagszahlung vereinbart und das hat die ersten Male auch geklappt. Und dann hat er ne Woche nicht bezahlt hatte aber eine recht glaubhafte ausrede und dann hat mein Mann erstmal weitergearbeitet......Tja und nun stehn wir wieder da, das ganze Jahr war schon besch.....erst der harte Winter(mein Mann ist Stukkateur, da sah es sehr schlecht aus) und dann sowas jetzt noch, wenn sich da bald nix tut dann ist ende-Gelände....... Ich hab echt so nen Hals, mein Mann hat aber auch ne Begabung an die falschen zu geraten.......... Lg Michaela


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von Knitzelbutz

Kannst du Zahlungsaufforderung+ Vollstreckungsandrohung auch direkt vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das macht bestimmt Eindruck, wenn die Nachbarn den Gerichtsvollzieher vor der Tür sehen und der säumige Zahler weiß gleich, dass ihr nicht lange rumfackelt. Der Schuldner ist ja schon automatisch, auch ohne Zahlungsfristsetzung nach 30 Tagen in Verzug. Da könntet ihr aber auch gleich einen Mahnbescheid losschicken.