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Frage bezüglich nebenkosten und job center

Frage bezüglich nebenkosten und job center

nanny41088

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Hi der vermieter meines Burders behält die nebenkosten ein die er gut hat ... was droht dem vermieter an strafe ? mein bruder kommt nicht an ihn dran .... lg


stern1978

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Antwort auf Beitrag von nanny41088

Die NK werden komplett vom JC bezahlt? Wenn ja, dann dort melden und dann geht im nächsten Monat weniger Mietanteil raus...Verrechnen ist erlaubt...wenn nein, dann ebenfalls melden und dann wird ausgerechnet , wieviel ihm von den zu viel bezahlten NK zustehen und der Rest wird verrechnet... wegen seines Restguthabens entweder selbst einen Mahnbrief schreiben oder zum Mieterbund gehen. LG Sandra


nanny41088

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Antwort auf Beitrag von stern1978

ja wird komplett vom JC bezahlt ....er zieht jetzt auch gerade aus und die summe beläuft sich auf fast 2 tausend euro ....


Ellert

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Antwort auf Beitrag von nanny41088

Im Endeffekt muss ja ne Nebenkostenabrechnung gemacht werden egal wer diese bezahlt hat, dem Vermieter gehört das Guthaben nicht in dem Fall dem Steuerzahler, die darf er ja nicht behalten ! hat er denn schon eine Endabrechnung oder meint er nur dass er was zurückbekommen müsste ? Behalten darf er das natürlich nicht der Bruder wenn er es nicht bezahlt hat Meine Bekannte musste das der Arge genau belegen und das wurde dann verrechnet, die wollten das auch sehen dagmar


taram

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Das JC soll ihn anschreiben. Frage mich, wie 2000 Euronen zusammen kommen


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von nanny41088

Hallo, hat dein Bruder schon die Nebenkostenabrechnung des Vermieters erhalten? Wie kommt es denn zu so einer Überzahlung? Dein Bruder hätte ja monatlich fast zweihundert Euro zu viel an Nebenkosten bezahlen müssen, damit zweitausend Euro zusammenkommen. Viele Grüße Mehtab


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Oder meinst Du die Kaution? Die muss erst 6 Monate nach Auszug ausgezahlt werden. Kann eher -- muss aber nicht.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von nanny41088

- den Vermieter anschreiben und mit einer Zahlungsfrist die Zahlung der Summe fordern. - die Abrechnung beim JC einreichen (die das Geld ja sowieso haben wollen) und schildern, dass der Vermieter nicht erreichbar ist und er an das Geld nicht ran kommt. Am Ende hat das Jobcenter über deinen Bruder einen Anspruch gegen den Vermieter. Ich würde also in Absprache mit dem Jobcenter aktiv werden. Und wenn die nichts sagen oder machen auch erst mal die Füße still halten. Wenn der Vermieter das Geld auf das Konto deines Bruders zahlt kann er das Geld immernoch ans Jobcenter weiterleiten.