Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Frag mal hier ..ihr wist doch immer alles :)

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findelkind

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Hallo Wenn jemannd die fristlose Räumungsklage erhalten hat wegen Mietschulden und der aber damal zu dem Zeitpunkt eine Schuldnerberatung zugezogen hat und ein Ratenplan aufgestellt hat und seine Miete seit über 1 Jahr wieder pünktlich zahlt. Kann der jenige jetzt einfach ausziehen oder muß er die üblichen 3 monatsfristen einhalten. Es gibt kein neuen Mietvertrag.LG


mcmdl

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Antwort auf Beitrag von findelkind

Ich denke mit dem ratenvereinbarung , und die pünltliche miete , muss er/sie auf die 3 monatlichenfrist einhalten. Wenn er/sie sich nicht daran hält, muss er/sie auch die miete von 3 monaten bezahlen ob er/sie noch drin wohnt oder nicht, ist egal. lg


passidererste97

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Antwort auf Beitrag von findelkind

Ich denke, wen eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde vom Vermieter wegen der Mietschulden, kann er ohne weiters sofort ausziehen!


Samsine

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Antwort auf Beitrag von findelkind

Es gibt nicht nur schriftliche, sondern auch mündliche Verträge bzw. vertragliche Beziehnungen, die sich aus einem Gewohnheitsrecht ergeben. So gilt z.B. jemand auch ohne Arbeitsvertrag als Angestellter mit allen Rechten und Pflichten, wenn er regelmäßig in einer Firma arbeitet und Gehalt bekommt. Wenn er drin wohnt und Miete zahlt, ist er auch "normaler Mieter" und muss alle Fristen einhalten. Der Vermieter im übrigen natürlich auch ... LG


findelkind

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Antwort auf Beitrag von Samsine

Danke euch erstmal.LG