Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Finanziele Ünterstützung ?!

Finanziele Ünterstützung ?!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also, muss euch mal um rat fragen. mein mann bezieht seit 8 monaten krankengeld. hatte ein paar op`s und wird wahrscheinlich nochmals operiert. er kann voraussichtlich dieses jahr nicht mehr arbeiten gehen. wir haben also ziemlich große finanziele einbußen. erspartes neigt sich langsam dem ende zu . meine frage : gibt es finanziele hilfen in diesem fall ? kindergarten zuschuß ist beantragt, aber noch in bearbeitung. wohngeld möchte mein mann nicht in anspruch nehmen, da ja sein arbeitgeber die verdienstbescheinigung ausfüllen muss. wo kann ich noch hilfe bekommen ? vielen dank


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich bin mir gar nicht so sicher, dass sein AG ne Bescheinigung ausfüllen muss.......denke eher, er muss den KG-Bescheid einreichen!! Ihr könnt zustätzlich zum Wohngeld noch Kinderzuschlag (bei der Familienkasse) beantragen! LG Lucy


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, bei Wohngeld muss nicht der Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung ausfüllen. Bestimmt hat dein Mann doch eine Gehaltsabrechnung ect., diese genügen....aber das wäre ja in eurem Fall gar nicht sinnvoll, da Wohngeld ja auf die momentane Situation zugeschnitten sein sollte, sprich: aufs Krankengeld. Heißt im Klartext: dein Mann hat ja keinen Verdienst, sondern bekommt Krankengeld und das wird eh von der KK bestätigt. Kurzer Anruf dort genügt, und ihr habt 2 Tage später die Bescheinigung im Briefkasten. Alles Gute (hab das alles auch gerade hinter mir, mein Mann war "nur" 8 Monate krank geschrieben)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, danke ihr zwei. Dann werde ich mich bei der Wohngeldstelle genauer erkundigen und versuchen Wohngeld zu beantragen............ Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

falls du es schaffst, es diesen Monat (wird eng) noch abzugeben, bekommt ihr rückwirkend für diesen Monat noch Geld. Antrag wird immer ab dem Monat bezahlt, wo der Antrag bei denen eingegangen ist. (hängt jetzt natürlich auch davon ab, ob ihr z. B. eure KK am Ort habt, dann könntest du z. B. am Montag schnell vorbei, und die Bescheinigung holen...)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, so hatte ich es eigentlich auch vor. Die KK haben wir im Ort. Falls was fehlen sollte, kann ich dies , denke ich, immernoch nachreichen. Aber der Antrag wäre schon abgegeben.