Mitglied inaktiv
Hallo, brauche Hilfe! Und zwar wurde versehentlich eine Konzertkarte bei einem gewerblichen Händler bei ebay gekauft. Ich dachte bis eben, daß das kein Problem wäre, denn bei gewerblichen Verkäufern gilt ja das 14-tägige Rückgaberecht. Eben les ich die AGB und da steht: "8. Rückgabe der Karten Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung. Hierzu gehören auch Eintrittskarten für Veranstaltungen. Ein Widerrufsrecht nach BGB § 312 b besteht somit nicht. Aus Kulanz unsererseits ist es möglich, dass wir bei uns gekaufte Konzertkarten umtauschen oder zurücknehmen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises (mindestens 10 Euro, jedoch höchstens 30 Euro) fällig. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir behalten uns vor, eine Bestellung zu stornieren, wenn der Gesamtbetrag nicht in der von uns angegebenen Zahlungsfrist eingeht. " Was heißt das? Narrenfreiheit für Konzertkartenverkäufer? Oder gilt das nur, wenn die Karte bereits versendet wurde? Noch habe ich nicht gezahlt und ein Rücktritt vom Kauf wäre wohl auch kein Problem. Oder???
HUHU schEINT LEIDER RECHTENS ZU SEIN::: dagmar
das ist rechtens bei eventim kann man die karten auch nicht zurückgeben, es sei denn man hat eine Krankenausfallversicehrugn zurätzlich abgeschlossen! sonst wäre es einfach, am tag des Konzerts zu sagen och nö, doch nicht und gibt die karten zurück - somit en masse verlust für den VK ich an deiner stelle würde dort nett anrufen und nachfragen. Da das meiste elektronisch abläuft bei gewerblchen ist auch eine Bearbeitungsggebühr rechtens. Liebe Grüße Yvonne
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