maxxi
Übernimmt die Zugfahrt das Gericht ? Wie läuft das ab ? Kann mir da jemand Weiterhelfen ? Lg Maxxi
Ja, die Zugfahrtkosten werden übernommen. Du bekommst vom Richter einen Zettel, auf dem steht, wie lange die Verhandlung ging. Damit gehst Du zur Zahlstelle und legst die vor. Du wirst dann gefragt, wann Du losgefahren bist, ob Du verdienstausfall hattest und wie Du zum Gericht gekommen bist. Das Geld wird Dir in bar ausgezahlt. Hat die Zahlstelle schon geschlossen, bekommst Du es auf's Konto überwiesen. Ich fand die Entschädigung für die Aussage ( musste ich bereits 2 x machen ) immer sehr großzügig bemessen.
Meistens ist bei der Vorladung schon ein Formular bei für die Kostenerstattung, das füllst du dann am besten schon vorher aus und wenn du mit der Bahn fährst, hole dir gleich ne Fahrkarte für Hin- u. Rückfahrt, damit die sich die beim Gericht kopieren können für die Kostenerstattung. Mit Verdienstausfall weiß ich nicht bescheid, da ich das noch nicht hatte, aber ich meine, dass du das dann auf dem selben Formular auch vom Arbeitgeber mit ausfüllen lässt.
2. Klasse Bahnfahrt, Straßenbahn, Bus etc wird übernommen. Gruß, Speedy
Klar, nach deiner AUssage bekommst du ein Formblatt, womit du deine Kosten einreichen kannst. Kannst du auch gleich im Gericht bei der zuständigen Stelle ausfüllen lassen und ir das Geld an der Kasse auszahlen lassen. Hausfrauen bekommen 20,- € pro Std. Abwesenheit als Entschädigung + Fahrtkosten + Kinderbetreuungskosten.
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