Mitglied inaktiv
... schon etwas früher aufgemacht hat :-( Ich wollte mir die Sommerschuhe holen. Die Verkäuferin meinte, die wären mit 10-20 Paar rausgelaufen. Sorry, fürs Jammern, aber das mußte ich jetzt mal los werden. LG Anja
Super...hat auch nichts mit haushaltsüblichen Mengen zu tun... :-(
Hallo, da haben wohl viele Schuhe zur Auswahl mitgenommen. Bei uns ist es häufig so, dass im Laufe der Woche wieder viele Sachen zurückgebracht werden. VG Bianca
...
für den rest der Kiga Gruppe mit eingekauft - habe ich auch schon gehört.
So gings mir heut bei Lidl - Sandalen und kein einziges Paar in 35 ![]()
Discounter Lidl hat eine empfindliche Schlappe vor dem Oberlandesgericht erlitten. Die Richter des OLG entschieden, dass Discounter von Artikeln, die in großem Umfang mit Zeitungsannoncen beworben werden, eine ausreichende Menge an Waren bereitstellen müssen. Schnäppchen müssen nach dem OLG zwei Tage vorrätig sein. Im vorliegenden Fall verbot das OLG dem Discounter für einen Computerbildschirm beziehungsweise eine Funk-Tastatur in hervorgehobener Weise zu werben, wenn nicht genügend Artikel für den zu erwartenden Kundenansturm vorhanden seien. Eine Ausnahme gelte nur, wenn Discounter nachweisen könnten, dass eine kürzere Frist im Einzelfall angemessen sei oder aber, wenn der Händler beweisen könne, dass er zwar richtig kalkuliert habe, der Ansturm unerwartet groß gewesen sei. (mit dem letzteren versuchen sie sich gerne rauszureden) Das "Nur solange Vorrat reicht" bedeutet lediglich, dass es sich um ein Sonderangebot und kein Dauerangebot handelt. Dennoch muss auch bei Sonderangeboten eine "ausreichende Menge" vorrätig sein, wobei "ausreichend" an der Größe des Geschäfts, der Form der Werbung und dem Preis des Produkts gemessen wird. Hier ein Artikel zu dem Thema, in dem auch die rechtliche Grundlage erklärt wird: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/pressemitteilungen/detail.asp?id=100 mmer wieder wenden sich verärgerte Verbraucher an die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Anlass ist die sogenannte Lockvogelwerbung. Händler werben mit besonders preisgünstigen Angeboten, die bei konkreter Kaufnachfrage allerdings nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten werden. Ganz aktuell: Ein Baumarkt wirbt mit dem Angebot “Kauf 2, nimm 3″ für eine Innenwandfarbe. Als der Verbraucher am Tage nach dem Erscheinen der Werbung das Angebot nutzen will, war es bereits zu spät. Nach Angaben der Verkäuferin wurden die letzten 12 Eimer nach morgendlicher Eröffnung des Marktes verkauft. Der Verbraucher weiß natürlich, dass viele Unternehmen mit Sonderangeboten für ihre Waren werben, um so die Kunden zu animieren, wegen der herausgestellten günstigen Preise ihr Geschäft aufzusuchen. Insbesondere Lebensmitteldiscounter werben häufig für Sonderprodukte wie Elektronikartikel, Gartengeräte und anderen saisonalen Schnäppchen. Sonderangebote sind natürlich rechtlich zulässig. Die Grenze zur unzulässigen wettbewerbswidrigen Lockvogelwerbung wird allerdings dann überschritten, wenn die angebotenen Waren oder Dienstleistungen nicht oder im Verhältnis zur Nachfrage in viel zu geringer Menge vorhanden sind und der Kunde, der so ins Geschäft gelockt wurde, zum Kauf von anderer Ware verleitet wird. Im Regelfall muss die beworbene Ware mindestens zwei Tage vorrätig sein. Dies ist ausdrücklich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt. Welcher Warenvorrat ausreichend ist, richtet sich nach der zu erwartenden Nachfrage. Je attraktiver der Preis, desto höher wird die Nachfrage sein. Bei ganz besonders preisgünstigen Sonderangeboten muss der Händler daher einen größeren Warenvorrat bereithalten, da mit zusätzlichen Kunden gerechnet werden muss, die eventuell auch Vorratskäufe tätigen. Verbraucher haben leider keinen Anspruch darauf, die zu einem günstigen Preis angebotene Ware auch tatsächlich zu erwerben oder den Händler zur Bestellung der vergriffenen Ware zu bewegen. Aber der Verbraucher kann auf die unzulässige Werbung hinweisen und als Schlussfolgerung für sein künftiges Einkaufsverhalten diesen Markt meiden. (hier habe ich aber auch schon andere Gerichtsbeschlüsse gelesen. Man hat als Kunde das Recht, die Ware zu bekommen und der entsprechende Markt muss diese beschaffen. Ich habe mich schon öfter bei der Zentrale beschwert und mir wurde der Artikel dann beschafft)
Ich warte immer noch auf meine Crogs von Penny. Habe mich in der Hauptzentrale Lehrte beschwert und bis auf 2 "Entschuldigungsbriefe" hab ich nix bekommen. Willste wegen ein paar Schuhe klagen ? Man kann sich das Leben unnötig schwer machen. Penny wird jetzt boykottiert da die Mitarbeiter bei Penny die Angebotsware immer am Vorabend auslegen weil die morgens keinen Bock haben die Sachen vor Öffnung auszulegen. Macht ja auch schon um 7 Uhr auf der Laden. Wo ist denn da der Kunde noch König ?
naja, ich mache direkt dann in der filiale dampf und bisher (aldi) wurde dann sofort in der zentrale nachgefragt, dort die bestände gesichtet - sprich in welcher filiale wäre noch was zu haben - und dann wurde der artikel in meine filiale umgelagert. bei bekleidung wiederum sagte mir mal eine verkäuferin: kommen sie heute nachmittag/morgen nochmal wieder, da ist die hälfte von unserem bestand mindestens wieder da ... die leute kaufen einkaufswagen voll mit sachen, auch größen, die sie 100 % nicht benötigen (gegen eine doppelgröße zum probieren sagt ja keiner was) und dann kommt alles wieder zurück.
die kommen im Laufe der Woche wieder.
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