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erste eigene Wohnung- Geldfragen

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Hallo meine Schwester überlegt ob sie sich mit ihrer 6 Monate alten Tochter nicht eine eigene Wohnung nhemen soll. Sie beginnt im Oktober ihrer Ausbildung und ist unsicher, ob sie das von der finanziellen Seite her schafft. Wo kann man sich informieren oder habt ihr Tips? danke jenny


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was bekommt die denn als Ausbildungsvergütung?? Sie kann BAB beantragen, aber da müssen ihre Eltern ihre Finanzen offen legen....verdienen die etwas mehr kriegt sie kein BAB... die könnte aber vielleicht für ihr Kind ALG2 beantragen....sie bekommt es ja nicht da sie ne Ausbildung macht....


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hi danke für die schnelle antwort. sie ist schon 19 jahre alt und bekommt ca. 500 € netto. wenn ich das richtig verstanden habe. was ist denn bab? kenne ich nicht. meine mutter ist hartz 4 und mein vater ist auch nicht gerade gutverdiener. eben so am minimum. er wohnt aber in den usa. kann sie wohngeld und kinderzuschlag beantragen. wo kann man sich da informieren? jenny


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BAB ist sowas wie Bafög für Studenten nur halt für Auszubildende....das wird denke ich ihre erste anlaufstelle sein. Wenn eure Eltern so wenig Geld haben wird sie sicher BAB bekommen. FÜr Wohngeld und Kinderzuschlag braucht sie ein bestimmtes Einkommen.Ich denke nicht dass die 500€ da reichen,denn BAB wird da nicht mit eingerechnet!


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mal ehrlich warum sollet der Staat zwei Wohnungen finanzieren wenn er schon die Wohnung Deiner Mutter bezahlt und da wohl ein Zimmer für sie bereitsteht ? Was ist mit dem Kindsvater könnte der nicht zuzahlen ? dagmar


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BAB Antrag bekommt man auch beim Wohngeldamt oder Bürgerbüro, meine Schwester hat dies auch beantragt. Das andere bekommt man warscheinlich bei der kindergeldkasse. lg jasmine


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ja stimmt den KV hab ich jetzt total vergessen....bekommt sie denn Unterhalt??


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also zu den 500€ kommen ja dann noch unterhalt für die kleine, der unterhalt von meinem vater an meine schwester, und kindergeld für die kleine dazu. sie muss ausziehen, weil sie sich mit meiner mutter ständig in die haare bekommt. außerdem ist es dort viel zu eng. es ist nur eine 2,5 zimmerwohnung, wo sie zu zweit mit baby wohnen. der vater der kleinen kann nur den gesetzlich vorgeschriebenen unterhalt zahlen. mehr leider nicht.


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muß da dagmar (ellert) recht geben... die oma ist doch zuhause...kann sich doch dann um das baby kümmern...


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die oma will wieder arbeiten. meine fragen waren auch eher finanzieller natur... ich habe die situation erlebt und meine schwester muss da wirklich raus. es ist einfach kein platz da. meine nichte soll sich ja auch mal bewegen können.


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statt 500 hat sie also wieviel ? was kostet eine Wohnung nach Massgaben der Ämter ? Was Strom, Versicherungen, Windeln, essen etc problem ist dann sicher die Wohnung Deiner Mutter ist zu groß und die muss da raus weil ARGE das nimmer übernimmt.... dagmar


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hey dagmar, danke meine mutter muss nicht ausziehen. das wurde schon geprüft. ide wohnung ist gerade klein genug. deswegen muss meine schwester ja da raus. es ist wirklich winzig bei denen.


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Das kommt auch darauf an, wieviel die Miete für eine Wohnung bei euch in der Gegend ausmacht...Nebenkosten nicht vergessen, sie machen gut ein Drittel der Wohnkosten aus. Wer betreut das Kind während der Ausbildungszeiten? Was kostet das? Übernimmt das die Familienkasse/Amt? Ich verstehe, dass deine Schwester da ausziehen muss/will, aber sie sollte vorher genau schauen, was das für sie bedeutet. Ist das machbar mit den Vorstellungen, die sie von einer für sie möglichen Wohnung hat? Kann sie dann die gute Entwicklung des Kindes im Auge haben? Ist sicher keine einfache Lage...wünsche viel Glück und Erfolg! Carol25


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Die Betreuung ist kein Problem. Sie hat genügend Angeboten von Freunden und Verwanten. Wie gesagt, es war nur eine Frage wegen des Geldes. Ich habe ihr jetzt vorgeschlagen, sie soll sich mal beim Sozialamt erkundigen, wo es Infos gibt. Es muss doch möglich sein, sich irgendwo zu informieren. Eine Wohnung wäre im Nachbarhaus frei. frisch renoviert, günstig und mit einigermaßen schöner Aufteilung. Sie hat Angst, dass die Leute reden, wenn sie erst mal mit null anfängt... Meine Meinung ist, wenn andere das schaffen, warum sollte sie es nicht hinbekommen?


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???


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Hallo, ist der Vater des Kindes auch "hartz 4"? Der muss ja auch Unterhalt an Mutter und Kind zahlen. Ansonsten kann sie natürlich ausziehen, mit Kind, wenn sie die geistige Reife hat. Umzugskosten etc. beantragt sie dann beim "Hartz 4"-Amt. Viel Erfolg für die Schwester