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Erstausstattung beim 2. Kind?

Erstausstattung beim 2. Kind?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bekomme Anfang Mai mein 2. Kind. Da mein Arbeitsvertrag zum 31.03. ausläuft und der Mutterschutz am 01. 04 beginnt, kämpfe ich zur Zeit noch um den Erhalt des Mutterschaftsgeldes. Eine finanzielle Erleichterung wäre hier schon die Unterstützung bei der Baby- Erstausstattung. Diese erhielt ich bei meiner 1. Tochter von der ARGE. Kann ich diese jetzt auch wieder beantragen, auch wenn ich kein Hartz 4 erhalte (mit dem Einkommen meines Mannes und dem Kindergeld für meine Tochter verdienen wir "zuviel"!) und ich sie ja bereits einmal (2008) erhalten habe? Oder gibt es noch andere Stellen, die uns hier weiter helfen könnten?


xIntirax

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Ihr könnt es bei der Caritas, ProFamilia usw. versuchen. Gruß


sechsfachmama

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ist wie immer einkommensabhängig, aber hat nix damit zu tun, ob man h4 bekommt oder nicht. kann man beantragen bei allen "sozialen" stellen: caritas, awo, drk ... ich hab den zuschuss auch bei allen kindern bekommen. man muss auch nicht zwingend sachen nur für dieses kind kaufen, die es jetzt braucht, man kann z. b. einen schreibtisch kaufen, welchen das erste kind zuerst nutzt oder auch kleidung fürs große kind, die dann das nächste kind irgendwann mal trägt usw. man muss nur die belege aufheben, dass man das geld dafür eingesetzt hat. und auf dem antrag muss man ja in etwa angeben, was man davon kaufen möchte - auch an diese liste muss man sich nicht halten. ich habe mir davon z. b. auch immer wieder bekleidung gekauft, die ich auch später weiter anziehe - schlafanzüge, unterwäsche, blusen usw.


Mitglied inaktiv

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ich glaube nicht da du noch Chancen bei der Caritas etc. hast weil es bis zu einer bestimmten Woche beantragt werden muss. Ich habe es auch später machen müssen und es waren nur 2 Wochen danach und habe nix bekommen ausser einen Brief wo drin stand das es leider zu spät sei. da Du kein H4 bekommst kann du von der Arge auch kein Geld fordern.


sechsfachmama

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aaah - ja ... bis 20. SSW! hab aber auch schon von Ausnahmefällen gehört


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

der Ausnahmefall sollte ich auch sein , mir wurde die ganze Zeit gesagt das es kein Problem ist bis die nette Absage kam


May.mama

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Hast Post...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von May.mama

Ich habe das aufgehoben nichts neues gebraucht dagmar


deischuhzu

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du bekommst doch Elterngeld, wenn das Kind geboren wird. Außerdem kann man sich sehr günstig auf Flohmärkten eindecken. Ansonsten kann man einen Antrag bei Caritas & Co. stellen. Die haben andere Einkommensanrechnungssätze. Da werdet ihr evtl. etwas bekommen für das Kind.