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Erben ?

Erben ?

Ellert

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Hallo Ihr ggf kennt sich ja einer hier aus... Meinem Kollegen ist die Mutter gestorben ( vor einigen Tagen) Man hat ihm nun erklärt wenn kein Testatemt da wäre würden leibliche Kinder erben, adoptierte nicht. ( konkret er und Schester 2 sind nicht leiblich, eine leibliche ist da) Das kann ich mir so garnicht vorstellen da als meine Schwiemu Starb der adoptierte Sohn gleichberechtigt was bekommen hat, allerdings damals ohne Streit, das haben vie 7 unter sich ausgemacht. Ich vermute fast er hat das bei allem falsch verstanden, er organisiert alles, hat die mutter gepflegt und alles, hat den Kopf voll und zahlt auch die Beedigung da die zwei anderen sichnicht kümmern. Nur wenn das wirklichs o wäre könnte er nun nichtmal die Wohnung auflösen... LG dagmar


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Ellert

schnelles googlen sagt mir das es nicht richtig ist. Ich würde mir eine Beratung bzg. Erbrecht suchen http://www.erbrecht.de/Ratsuchende/Erbrechtliche_Vorsorge/Gesetzliche_Erbfolge/adoptierte_Kinder die haben auch eine Kontaktfunktion...............lg


sara31

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Vorallem die Beerdigung wird aus der Erbschaftsmasse bezahlt, d.h falls er in Vorkasse tritt, werden diese Kosten mit dem Erbe (falls überhaupt etwas zum Erben gibt) verrechnet.


ursel66

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Antwort auf Beitrag von sara31

Adoptiert oder Pflegekind? Adoptierte sind den leiblichen Kindern gleich gestellt. Alle Rechnungen aufheben und die Kosten werden VOR Erbverteilung abgezogen.


Aprilbaby

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Antwort auf Beitrag von ursel66

Die Kosten für die Beerdigung können auch vom gesperrten Konto des Verstorbenen bezahlt werden, dafür müssen nur Originalrechnungen vorgelegt werden und diese werden abgestempelt, dass überwiesen wird/wurde. Adoptierte Kinder sind lt. Erbrecht wie leibliche Kinder zu behandeln, aber das wurde ja schon hinreichend erwähnt. Das adoptierte Kind soll sich auf keinen Fall über den Tisch ziehen lassen!


Limba

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Antwort auf Beitrag von Ellert

hatte er denn keine Vollmacht? Ich regle auch gerade einen Nachlass und kann alle Rechnungen aus der Erbmasse bezahlen, weil ich eine Generalvollmacht habe über den Tod hinaus. Zuerst werden alle Rechnungen beglichen, dann gibt es einen Abzug für die Grabpflege und der Rest wird nach dem Gesetz verteilt, wenn es kein Testament gibt. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleich gestellt.


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von Limba

Hallo, adoptieren heißt, dass man die Kinder an kindesstatt annimmt. Mein Schwager hat auch das Kind seiner inzwischen Exfrau adoptiert. Als sie sich trennten, musste er für dieses Kind genau so bezahlen, wie für sein leibliches Kind. Was die Beerdigung an geht, die soll er sich aus der Erbmasse bezahlen lassen. Wie schon geschrieben wurde, er soll sich ja nicht über den Tisch ziehen lassen. Das ist alles gesetzlich geregelt und er steht den leiblichen Kindern in nichts nach, egal was die sagen. Liebe Grüße Sabine


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ellert

ich hätte es mir auch nicht anders vorstellen können dass leibliche da "mehr wert" sind. Bei meinem Schwager wars auch so, adoptiert, wie ein Kind quasi Ich werde ihm raten mal zum Anwalt zu gehen es ist ja die andere Schwester auch betroffen, die nicht leiblich ist dagmar


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Bei einer Erwachsenen-Adoption ist man nicht erbberechtigt. Nur mal so der Vollständigkeit halber.....


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

nur bei den anderen Verwandten nicht. Zumindest liest sich das so in meinem oben geposteten Link so. lg


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo, ich würde immer erst versuchen, das Ganze gütlich zu regeln, weil ich viele Beispiele kenne, wo der Anwalt noch Öl ins Feuer gegossen hat, damit er richtig auf seine Kosten kam. So kann man sein Erbe auch verschwenden und das Klima unter den Geschwistern nachhaltig vergiften. Ein Anwalt sollte immer die ultima ratio sein. Viele Grüße Mehtab