Mitglied inaktiv
Hallo Allerseits. Ich bin gerade in Elternzeit. Genaugenommen seit 7 Wochen. Ich habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt bekomme ich für ein Jahr Elterngeld. Und danach? Kann ich für das zweite Elternzeitjahr Harz 4 o.Ä. beantragen? Ich bin ja theoretisch weiterhin in einem (ruhenden) Arbeitsverhältnis. Danke für eure Antworten!
Wenn Du alleinerziehend bist, bekommst Du 14 Monate Elterngeld. Danach musst Du erst Deinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt klären lassen. Ist der KV nicht leistungsfähig, kannst Du Hartz IV beantragen. Bist Du verheiratet, oder lebest mit dem Vater des Kindes zusammen, muss sein Gehalt berücksichtigt werden. Ist da zu wenig um euch zu versorgen, kann Antrag auf ergänzendes Hartz IV gestellt werden. Vor dem Antrag muss aber dann noch geprüft werden, ob Wohngeld oder Kinderzuschlag euch schon weiterhelfen könnten. Erst, wenn dann noch zu wenig Geld da wäre, kann man bei der Arge den Antrag stellen.
Danke! Ja, ich bin alleinerziehend und hab schon beim Versorgungsamt die 14 Monate beantragt, der Vater vom Baby zahlt Unterhalt für die Kleine. Also meinst du, ich könnte trotz (ruhendem) Arbeitsverhältnis in Elternzeit bleiben und Unterstützung bekommen? Denke auch, das Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag unkomplizierter sind.
Hab jetzt grad mal eine Wohngeldberechnung online gemacht mit meinem voraussichtlichen Einkommen nächstes Jahr. Das ist ja schon ziemlich viel, was ich da erhalten könnte. Zusammen mit dem Kinderzuschlag hätte ich ein gar nicht mal mehr soooo großes Defizit auf dem Konto. Muss mal mit dem Kindsvater reden, dass ich ab nächstem Jahr Betreuungsunterhalt bekommen kann. Das sollte von seiner Seite aus kein Problem sein, da er sich auch wünscht, dass ich länger bei der Kleinen bleiben kann....
Achtung: Kinderzuschlag gibt es m.E. nur, wenn Du arbeiten gehst. Bleibt also das Wohngeld. Grundsätzlich ist der Vater des Kindes Dir (je nach Leistungsfähigkeit) zum Betreuungsunterhalt bis zur maximalen Höhe Deines vorherigen Netto-Einkommens verpflichtet. Wenn er also gut verdient, solltest Du das als erstes prüfen lassen!
Grundsätzlich kannst du ALG 2 ergänzend beantragen aber vorher wird geprüft wie weit der KV auch für dich Unterhalt zahlen kann. Denn auch wenn ihr nicht verheiratet wart, ist er verpflichtet an dich Unterhalt zu zahlen bis euer Kind 3 Jahre alt ist. Kann er dies nicht kannst du ALG2 beantragen. Bei uns in NRW ist es so, das du sogar erst ALG2 ergänzend beantragen musst bevor du Wohngeld beantragst. Denn die Wohngeldstelle möchte erst die Ablehnung vom Job Center haben. Hatten nämlich letztens das gleiche Problem.. LG
Super! Danke für die Tipps! Ich werde das mit meinem Ex mal durchsprechen wenn er wieder hier ist. Ja, wie dann das Prozedere mit Wohngeld/ALG 2 ist werd ich dann beim Wohnungsamt erfragen. Danke nochmal und ein tolles Wochenende für euch!
huhu als unsere Kinder kamen gab es drei Jahre Erziehungsurlaub zwei Jahre davon Erziehungsgeld Bund und je nach Bundesland dann noch ein Jahr Langeserziehungsgeld dazu, Das Ganze ging nach Einkommen und es war recht einfach zu berechnen. Heute ist das ja ne Wissenschaft ich kenne Mütter die bekommen auch zwei Jahre Geld andere nur ein Jahr. Kaum einer bleibt noch ein drittes Jahr daheim andererseits diskutiert die Politik über das Betreuungsgeld und ich kenne viele, die das gerne nehmen würden statt die Kinder so früh abzugeben. Gibt es denn keine Stellen wie Caritas , ProFamilia etc die da beraten können was Frau zusteht, die sich zwei oder drei Jahre um die Kinder kümmern möchte ? Die Politik möchte doch viele Kinder haben aber egal ob Gutverdiener, die dann größere Verdiensteinbussen befürchten oder Geringverdiener, die dann Hartz4 benötigen das lockt doch keinen wirklich ? Passt irgendwie zum Lebensmotto meiner Oma FRÜHER WAR ALLES LEICHTER wir haben genau gewusst damals dass wir statt meinem Gehalt nur 600 DM bekommen aber das drei Jahre haben vorher gespart und das dann überbrückt und das klappte gut. Aber heute`??? LG dagmar
Ja, kann sein, dass das Prozedere heutzutage komplizierter ist. Stimmt, ProFamilia könnte noch eine Option hinsichtlich einer Beratung sein. Die wissen sowas bestimmt. Da werd ich noch anrufen. Danke für deinen Beitrag!! LG
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