Himbeere24
Hallo ihr,
ich befinde mich aktuell in Elternzeit unseres zweiten Kindes. Im zweiten Jahr. Habe nur im ersten Jahr Elterngeld bekommen. Jetzt würde ich gerne bei einem anderen Arbeitgeber auf 520€ nebenbei jobben. Wir hätten gerne noch ein drittes Kind. Bei meinem Haupt Arbeitgeber werde ich bei erneuter Schwangerschaft wieder ins BV geschickt. Jetzt meine Frage: wenn ich jetzt nebenbei arbeite in meiner Elternzeit, wie berechnet sich dann mein Elterngeld, wenn ich in den nächsten Monaten in meiner Elternzeit schwanger werden sollte? Ist es ratsam einen Minijob anzufangen oder habe ich dadurch dann finanzielle Einbußen, da es vllt mit angerechnet wird? Oder zählt das Einkommen vor der Elternzeit ausschließlich? Sollte ich dann die Elternzeit vorzeitig beenden um ins BV zu kommen?
Vielen Dank im Voraus
um auf den gleichen eg-betrag zu kommen wie für das 1. kind ist es eh zu spät. die kommenden monate ez zählen mit 0 wenn du nicht arbeitest bzw. mit dem erzielten einkommen wenn du arbeitest. man kann nur das 1. jahr ausklammern (bzw. 14 monate wenn man eg-plus bezieht). die kinder sollten also nicht mehr als 16 monate auseinander sein für das gleiche eg. aber wenn du schon im 2. ez-jahr bist wird das wohl nichts mehr. die ez beenden um ins bv zu gehen ist sozialbetrug.
Vielen Dank für die Antwort
Wie ist das dann, wenn ich die Elternzeit normal auslaufen lassen und danach in mein Beschäftigungsverhältnis normal zurückkehre, dann aber sofort ins BV rutsche. Wie wird dann da mein Gehalt berechnet? Vor der letzten Schwangerschaft waren die drei Monate vor eintreten der Schwangerschaft die Grundlage, welche wäre es dann ?
Es wird dann so berechnet wie du wirklich arbeiten würdest, also wenn dein alter vertrag wieder aufleben wirst du danach bezahlt, solltest du aber zb mit den stunden runter gehen wird danach das bv berechnet
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