Anke111983
Hallo, ich will mich mal informieren und alles vorbereiten, beim Elterngeld Antrag hab ich eine Frage. Nach der Geburt werde ich nach den 8 Wochen 12 Monate Elterngeld beantragen. Muss ich im Antrag meinen Mann mit angeben auch wenn Sie er kein Geld beantragt und er normal weiter arbeiten wird. Da werde ich nicht schlau, weil bei ihm wäre sein Angestelltenverhältnis plus sein Nebengewerbe ein Haufen Papierkram zu kopieren und auszufüllen. Reicht es wenn ich als Elternteil 1 nur den Antrag ausfülle? oder wisst ihr wo man sich beraten lassen kann? Vielen Dank
Wenn er kein Elterngeld möchte dann muss Du ihn nicht eintragen. Im übrigen zählen die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt mit beim Elterngeld. Das Elterngeld wird nur mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Bei 12 Monaten Basiselterngeld fängt das mit Geburt des Kindes an und endet 12 Monate danach. Sprich: Du bekommst Elterngeld bis 1 Tag vor dem ersten Geburtstag. Du kannst Elterngeld nicht erst 8 Wochen nach Geburt beginnen lassen.
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