Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Elterngeld

Elterngeld

Dido A.

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Hallo zusammen, ich habe am 01.06. meinen Sohn bekommen. Vor dem Mutterschutz hab ich voll gearbeitet. Wir möchten sobald es geht ein zweites. Meine Frage ist wenn ich nach 1 Jahr Elternzeit wieder schwanger werde und in der Schwangerschaft z. B. in Teilzeit arbeiten gehe wird dann das erste Elterngeld beim zweitenmal mitgerechnet?


Felica

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Antwort auf Beitrag von Dido A.

Genau so im Grunde genommen wie beim ersten Kind. Mit winzigen Unterschieden. Man schaut was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast. Wie beim ersten Kind auch, werden dann wieder die Monate ausgeklammert, in denen du Mutterschaftsgeld erhalten hast. Nun kommt der Unterschied, zusätzlich werden die Monate ausgeklammert, in denen du Elterngeld erhalten hast, das allerdings längstens bis zu 14 Monate. Elterngeld was darüber hinaus bezogen wird, führt zu keiner Ausklammerung. Was ebenso zu keiner Ausklammerung führt ist die Elternzeit, wie lange diese dauert spielt für die Berechnung von Elterngeld absolut keine Rolle. Willst du also das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind, muss dein neuer Mutterschutz spätestens dann beginnen wenn das erste Kind 1 Jahr alt wird wenn du nur Basis-EG beziehst, beziehst du EG Plus, dann spätestens wenn das Kind 14 Monate alt wird. Ansonsten wird das neue EG immer weiter sinken, wie schnell und stark hängt davon ab in welchem Umfang du TZ arbeitest und wie schnell es mit der neuen Schwangerschaft klappt.