Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Elterngeld

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Lenchen3012

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Hallo ihr Lieben, Hilfe... elterngeld thema! Kann ich das Elterngeld auf zwei Jahren aufsplitten? Ich habe das damals bei meinem Sohn nur den Mindestbetrag von 300 Euro bekommen und konnte das aufteilen auf zwei Jahre Elternzeit. Wie ist das denn jetzt? Ich möchte gerne zwei Jahre in Elternzeit gehen und habe ziemlich schiss finanziell wenn das erste Jahr rum ist. Ich werde ca. 900 Euro Elterngeld bekommen. Liebe Grüße Madeleine


shinead

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Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

Ja, kannst Du. Insgesamt gibt es 10 Monate Elterngeld (die ersten acht Wochen sind ja durch das Mutterschutzgeld abgedeckt). Diesen 10-monatigen Anspruch kann man auf 20 Monate auszahlen lassen. Du hättest dann die ersten zwei Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld (das Deinem Nettolohn komplett entspricht) und dann 20 Monate je um die 450 Euro.


Lenchen3012

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Antwort auf Beitrag von shinead

Meine Güte.. heute ist Montag.. Ich habe bei der Elterngeldstelle angerufen und bei der Arge um Erfahrung zu bringen, ob ich denn wenn ich es aufteile noch irgendwoher Unterstützung bekomme. Keine Auskunft... Kenn ihr euch hier aus? Ich muss ja wissen, ob ich es mir "leisten" kann zwei Jahre in Elternzeit zu gehen.. :(


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

Bist du denn alleinerziehend? Es kommt ja noch das Kindergeld dazu. Ansonsten ist in erster Linie der Vater für euch zuständig. Falls es dann noch nicht reichen sollte, kann man Wohngeld/Kinderzuschlag oder Hartz 4 beantragen. Bei dem EG muss du auf jeden Fall bedenken, dass dann nach 22 Monaten Schluss ist.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Lenchen3012

Grundsätzlich steht der Vater des Kindes erst einmal in der Pflicht euch zu versorgen. Bist Du mit ihm zusammen, dann wird euer gemeinsames Einkommen zusammen gerechnet. Unterstützung gibt es dann ggf. als Bedarfsgemeinschaft. Bist Du AE, steht Dir auf jeden Fall ab Geburt Kindes- und Betreuungsunterhalt zu. Erst wenn der Vater nicht leistungsfähig ist, tritt der Staat mit Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und/oder Hartz IV ein. Erst einmal muss also geklärt werden, ob das Gehalt des Vaters reicht um euch zu versorgen. Danach muss man sehen, ob ggf. ein Wohngeldantrag ausreicht, oder ob Du wirklich zur Arge gehen musst. Pauschale Antworten am Telefon wird es da nicht geben.