AniMi13
Folgende Ausgangssituation: ich möchte nach der Geburt 36 Monate Elternzeit nehmen u. mein Partner 2 Monate. Frage: wie ist es, wenn ich mir das Elterngeld für die 12 Monate in den ersten 12 Monaten auszahlen lasse u. ab dem 13.Monate wieder in Teilzeit (unter 30 Stunden) arbeiten werde. Muss ich da etwas zurück bezahlen? Wie wäre es wenn ich mir das Elterngeld auf 24 Monate verteilt auszahlen lasse - kann ich dann auch nebenbei arbeiten od. habe ich dann unterm Strich noch weniger? Weiss jemand eine Stelle wo man sich hierüber informieren kann? Danke Euch schon einmal!
In den ersten 12 Monaten wird dein Verdienst angerechnet, dann nicht mehr, auch wenn du den Auszahlungszeitraum auf 24 Monate streckst. Ändert ja nichts am Bezugszeitraum. Die Mindestzahlung von 300 Euro bleibt aber auch dann, wenn man arbeitet.
huhu wenn Du 3 Jahre Urlaub nimmst dann arbeitest Du doch nicht, oder ? Mein Patenkind war auch 3 Jahre daheim, 2 Jahre hat sie Gelder bekommen, das dritte nichtmehr. So war das auch bei mir damals als es noch Erziehungsurlaub hiess, aber damals gabs nur 600 DM im Monat auf zwei Jahre. Wieviele Stunde willst Du denn wieder arbeiten ist denn nicht zB halbtags arbeiten dann normal arbeiten, machen ja fast alle Frauen mit Kindern *grübel* nach den drei Jahren Elternzeit, Du halt dann früher dagmar
Ich arbeite auch Teilzeit in Elternzeit, bis zu 30 Stunden darf man ja.
Elternzeit ist für mich daheimbleiben. Aber juristisch ist das sicher so, nur welchen SInn macht sie dann ? Das erste Jahr nimmt man dann sicher das Ganze Geld und das zweite verdient man wieder sonst ist man im ersten ja arg klamm und gerade da kostet ja alles... Bei meinen war das damals irgendwie einfacher man hätte sogar das dritte Jahr noch Landeserziehungsgeld bekommen ( bei meiner Großen hab ich das) war drei Jahre ganz daheim und musste dann entweder noch eines bekommen *ggg* oder Glück haben mit Kindergarten, damals gabs noch keine Garantie ab 3.Geburtstag, Horte gabs keine - da waren fast alle Mamas daheim ud die arbeiten gingen nur halbtags der Kindergarten war auch von 12 - 13 h zu , das kann man sich heute garnichtmehr vorstellen, oder ? dagmar
Hallo, es hat was mit dem Kündigungsschutz zu tun. In den 3 Jahren Elternzeit kannst Du nicht einfach gekündigt werden, auch wenn Du arbeiten gehst. LG Sibs
Du 36 Monate und er 2 *grübel* Sind es nicht 36 Monate pro Kind (also du 34 Monate und er 2)? Du kannst im 2. Jahr auch bei 20/24-monatigem Elterngeldbezug arbeiten gehen. Im zweiten Jahr wird nichts angerechnet.
Hi, Elterngeld (zeitraum) und Elternzeit sind 2 verschiedene Dinge. EG gibt es während der ersten 12 Lebensmonate des Kindes, ggf. plus 2 weitere, wenn sich auch der Papa mit mind. 2 Monaten beteiligt. In der Zeit ist jeder verdiente Euro anrechnungspflichtig. Elternzeit können beide Elternteile je 36 Monate je Kind beanspruchen, auch gleichzeitig und aufgeteilt in mehrere Zeiträume. EZ begründet keinen Anspruch auf irgend eine Zahlung, bis zu 30h/Woche arbeiten ist möglich, ohne den rechtlichen Schutz der EZ zu verlieren. Die ersten 12 Monate der EZ überschneiden sich meistens mit dem EG-Zeitraum, so dass ein Verdienst hier angerechnet würde. Ein Zuverdienst nach Ablauf des Bezugszeitraumes für das EG ist unschädlich, dann wird nichts mehr gekürzt. Das ist auch der Fall, wenn das EG auf 2 Jahre gesplittet wird, da das Splitten nur eine Zahlungsmodalität ist und der eigentliche Bezugs- bzw. Berechtigungszeitraum sich nicht ändert. Fragen gerne per PN. Gruß, Speedy
... ich dachte immer, die 36 Monate gelten pro Kind, nicht pro Elternteil... Cool...
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