Spidey81
Hallo zusammen, ich habe am 24.12. mein erstes Kind bekommen. Im Elterngeldantrag Online muss ich wegen dem 12-monatigen Elterngeld meiner Verlobten Angaben zur Photovoltaikanlage machen. Nun unsere Besonderheiten: Wir heiraten erst am 20.7.19 und haben zum 1.7.19 ein Haus gekauft, auf dem die PV-Anlage steht und erst am da haben wir die Einnahmen! Was genau muss ich oder muss ich nicht angeben? Danke und viele Grüße Guten Rusch :)
Ruf lieber mal dort an. Wie mussten den monatlichen Umsatz abschätzen (für Photovoltaik) und dann wird das später nochmal abgeglichen.
Also eigentlich gilt das Zuflussprinzip. Wenn das erst ab dem Zeitpunkt des Einzuges aufs Konto fließt. muss man es auch so ausfüllen. Man muss ja jeden Monat ausfüllen. Ihr werdet doch schon die ungefähren Angaben haben oder ? Ändern kann man immer noch.
Wenn dann wird es erst ab dem Hauskauf / Inbetriebnahmedatum gerechnet. Gehört die PVA dann euch beiden. Meist wird die PVA ja nur einem zugeordnet. Bei beiden musst du für dein Elterngeld nur die Hälfte angeben. Falls die PVA auf deinen Partner geschrieben wird/wurde, dann hast du ja dadurch keine Einnahmen. In eurem Falle muss die vorhandene PVA beim zuständigen Netzbetreiber vom alten Besitzer auf euch oder nur einen umgeschrieben werden, damit ihr die Einspeisevergütung bekommt.
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