Patricia.K
Guten Abend,
hätte einige Fragen und hoffe auf Hilfe :)
Habe ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis und habe mein erstes Kind am 05.05.18 zur Welt gebracht.
3 Jahre Elternzeit beantragt.
Nach dem Mutterschaftsgeld habe ich Elterngeld für ein Jahr bekommen und danach Arbeitslosengeld 2, unter anderem aufgrund dessen da ich keinen Kitaplatz bekommen habe...
Nun bin ich wieder schwanger und voraussichtlicher Geburtstermin ist der 25.03.21
Eigentlich hatte ich vor im Oktober wieder arbeiten zu gehen da meine Tochter ab September in die Kita geht. Derzeitige Elternzeit geht aber offiziell noch bis Mai 2021.
Nun meine Fragen:
Bekomme ich das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind?
Oder würde das Arbeitslosengeld weiter bezahlt werden.
Kann ich evtl. wählen?
Müsste ich die bestehende Elternzeit zum Mutterschutz kündigen und dann so Elterngeld beziehen? Oder bekomm ich nur den Regelsatz von ca 300 Euro
Bitte um Tipps und Informationen
Danke im Voraus !!!
Hallo! Elterngeld ist einen Ersatz Leistung die den Wegfall von Gehalt abfangen soll. Wenn man 12 Monate vor Geburt nicht gearbeitet hat, kriegt man eben aber trotzdem den Regelsatz geschenkt. Selbst wenn du ab Oktober wieder arbeiten würdest, wird es den Regelsatz nicht erhöhen, da das mittlere Einkommen gezwolftelt würde. Soweit mein Verständnis... Beste Grüße!
Du berndesr die laufende EZ zum neuen Mutterschutz. Damit gibt es das mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Elterngeld wird mindestsatz von 300 € werden, weil du ja selbst kein neues erarbeitet hast. Dafür hätten die beiden Kinder entweder deutlich näher zusammen sein müssen vom Alter oder du hättest eben arbeiten müssen. So hattest du in den 12 Monaten vor dem mutterschutz kein Einkommen. Ausklammern kannst du über so einen langen Zeitraum auch eher nicht. Ach ja, sollten die 300 € nicht reichen und ihr trotzdem noch Alg2 beziehen müssen, wird das EG dort wahrscheinlich zu Kürzungen führen. Am besten wäre es wenn du dir jetzt schnell noch einen Job suchst und in TZ arbeitest für daa neue EG. Bis zu 30 Std darfst du das. Hole deinen Mann mit ins Boot wegen Betreuung.
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