nutellababe28
hallo zusammen:0) eine frage... da dies ja bei mir schon 9 jahre her ist... wie is des mit dem erziehungsgeld bzw elterngeld.. ich arbeite vollzeit..allerdings befristet bis januar2014. ich bekomm mein keks im mai2014. das elterngeld rechnet sich ja nach dem einkommen... bekomme ich alg1 nach januar? und rechnet sich dann daraus elterngeld?!" ich hab kein plan..
Hi, Elterngeld ist nicht gleich Erziehungsgeld. Letzteres gibt es nur noch in einigen Bundesländern und auch nur noch für das 3. Lebensjahr. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und damit eine Bundesleistung, Erz.geld ist eine Landesleistung. Das EG errechnet sich nur aus tatsächlichem Lohn/Gehalt, nicht aus Ersatzleistungen wie ALG I. Somit zählen die ALG I-Monate wie Einkommen=0. Dürfte aber nicht mehr viel ausmachen, denn wenn der MuSchu dann irgendwann im April beginnt, wären das ja nur die Monate Febr. und März, die mit 0 eingehen... Gruß, Speedy
Es werden die 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist zu Grunde gelegt. Bei dir wären das dann wohl 10 x mit Einkommen und 2 x ohne Einkommen. ALG I bleibt bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt. Die 10 Monate werden dann durch 12 geteilt und als Berechnungsgrundlage genutzt. LG
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