ina311
Ich war bis zum Mutterschutz berufstätig gewesen. Unser Sohn ist im November 2011 geboren. Ich habe Elternzeit für 1 Jahr beantrag. Also bekomme ich die 65 Prozent. Jetzt würd ich gerne 2 jahre zuhause bei dem kleinen bleiben. Frage: kann man jetzt noch alles umändern so das ich 2 jahre zuhause bleiben kann. Wenn ja was muss man ich machen und wie verläuft die weitere zahlung ?
Elterngeld bekommst du für 1 Jahr, wahlweise 2 Jahre je 50 %/Monat Elternzeit stehen dir 3 Jahre zu. Diese 3 Jahre sind unabhängig vom Elterngeld und müssen beim Arbeitgeber bekannt gegeben werden. Wenn du noch ein zweites Jahr an deine bisherige Elternzeit hängen möchtest, musst du dies mit deinem Arbeitgeber regeln. Ob du das Elterngeld, das du ja für ein Jahr bekommst und auch die volle Summe für das eine Jahr beantragt hast, noch auf zwei Jahre splitten kannst, weiß ich nicht, das musst du mal bei der Elterngeldstelle nachfragen. Wenn es nicht gehen sollte, kannst du trotzdem die restliche Elternzeit nehmen, halt ohne weiteres Geld. Gruß Sylvia
Beantragen musst du das bei deinem Arbeitgeber... Wenn du allerdings vorher schon Geld für "nur 1 Jahr" beantragt hast kannst du daran nichts mehr ändern. Ich habe es damals direkt für 2 Jahre beantragt, bekam also monatlich nur die Hälfte der 65%, dafür aber 2 Jahre lang. Das muss leider vorher passieren. Du kannst es jetzt höchstens so handeln, dass du jetzt monatlich die Hälfte zurücklegst und dann das zweite Jahr davon lebst...
Hi, wenn du dich beim Elterngeld auf 1 Jahr festgelegt hast, dann ist das bindend - es wird dann auch nur für 1 Jahr ausgezahlt. Du müsstest dir also für das 2. Jahr selbst monatlich einen Teil beiseite legen. Eine nachträgliche Änderung der Auszahlungsmodalität ist nicht möglich. Die Elternzeit ist davon völlig unabhängig. Hast du deinem AG bisher nur 1 Jahr angezeigt, so müsste er zustimmen, wenn du auf 2 oder 3 Jahre verlängern willst. Auch hier ist die anfängliche Wahl bindend und kann dann aber mit Zustimmung des AG geändert werden. Gruß, Speedy
bei uns kann man ohne Probleme auf 2 Jahre verlängern, wenn jedoch bereits für z. B. 2 Monate Elterngeld ausgezahlt wurde, dann kann man nur noch die restlichen 10 auf 20 Monate verlängern usw.Aber bitte beachten: Ab den Zeitpunkt der Verlängerung gibt es nur noch die Hälfte des Elterngeldes. Die Verlängerte Elternzeit muss vorher beim Arbeitgeber beantragt werden und die Bestätigung muss bei der Elterngeldstelle vorgelegt werden.
Danke für eure antworten .
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