Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Elterngeld, benötige Hilfe..

Elterngeld, benötige Hilfe..

Cloudi1986

Beitrag melden

Hallo ihr Lieben.. Ich habe heute positiv getestet. Mein kleiner ist gerade 4 Monate alt. Es war so nicht geplant. Ich habe Elternzeit für 12 Monate genommen.. Meine Kleiner ist am 9.12 geboren. Der Geburtstermin von Baby wäre ca 23.01. Vor der Schwangerschaft habe ich im Kindergarten gearbeitet und wurde mit Bekanntgabe der Ss sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt. Meine Frage wäre, was würde ich an Geld bekommen wenn meine Elternzeit vorbei ist? Wie wird das neue Elterngeld berechnet? Vielen Dank und liebe Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cloudi1986

Huhu, du kannst die 12 Monate komplett ausklammern lassen und ja auch den Mutterschutz für das neue Kind. Am besten machst du Folgendes: Du beendest deine EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes, denn dann erhältst du dasselbe Mutterschutzgeld, wie fürs 1. Kind, also 13 Euro pro Tag von der KK plus den Zuschuss des AG (den informierst du natürlich vorher rechtzeitig über die neue Schwangerschaft), den du auch fürs 1. Kind bekommen hast. Somit bekommst du dann auch dasselbe EG wie bei Kind 1.


Cloudi1986

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Vielen lieben Dank für den Rat..


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cloudi1986

Ich hab gerade noch mal nachgerechnet. Damit das klappt fehlt dir leider ein paar Tage. Deine EZ endet am 8.12 und der Beginn des neuen Mutterschutz wäre meiner Rechnung nach der 12.12. Du kannst also fristgerecht versuchen deine jetzige EZ um diese Tage zu verlängern, das darf der AG aber ablehnen, oder du versuchst die paar Tage in Vollzeit zu arbeiten, dann klappt das auch wieder wie oben beschrieben. Aber am EG ändert das erst mal nichts


Neverland

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Oder sie nimmt ein paar Tage Urlaub. Sie erwirbt für den Mutterschutz neuen Anspruch. Gerade den Kalender nicht zur Hand, evtl liegt da auch noch ein Wochenende.


Cloudi1986

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Okay,also würde den gleichen Betrag vom EG fürs neue Baby bekommen. Das würde sich quasi nicht ändern?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Neverland

Der AG muss aber auch dem Urlaub nicht zustimmen. Aber ja, das ginge auch. Und es ist auch 1 Wochenende dazwischen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cloudi1986

Genau, weil du eben maximal 14 Monate mit Elterngeldbezug ausklammern kannst. Da du ja nur 12 Monate Geld bekommen hast, bist du ja im Rahmen.


Neverland

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wie realistisch ist es das der AG dem nicht zustimmt,?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Neverland

Das kann ich nicht beurteilen, aber es kann eben sein, daher würde ich mich da nicht drauf verlassen. Wenn er richtig genervt ist, weil die TE gleich wieder schwanger ist, möchte er vielleicht absichtlich Steine in den Weg legen. Wer weiß das schon.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cloudi1986

Du bekommst sogar mehr durch den Geschwisterbonus bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ah danke für die Ergänzung. Den hab ich nie auf dem Schirm


Neverland

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Dann geht sie halt die 1-2 Tage arbeiten. Und er hat einen riesen Stappel Papierkram.


Karl07

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cloudi1986

Hallo! Wegen der 4 Tage würde ich die Termine einfach anpassen. In dieser Phase einer Schwangerschaft kann dies doch ehe keiner 100 % nachprüfen.