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Einkommenssteuererklärung 2020

Einkommenssteuererklärung 2020

Schmetterling

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Muss ich die Einkommenssteuererkl. von 2020 zwingend dieses Jahr noch abgeben, oder geht das noch 2021, um etwas zurückzubekommen?


KKM

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Antwort auf Beitrag von Schmetterling

Das geht auf jeden Fall noch im nächsten Jahr.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Schmetterling

Wenn du abgabepflichtig bist, hätte die Einkommensteuererklärung für 2020 bis 31.10.2021 abgegeben werden müssen, jedenfalls, wenn kein Steuerberater involviert ist (also du sie selbst machst, sonst Mai 2022). Andernfalls werden Versäumniszuschläge fällig. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig. Also besser früher als später abgeben. Silvia


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Schmetterling

Die wäre doch schon Ende Oktober fällig gewesen, wenn du keine Verlängerung genehmigt bekommen hast. Normalerweise ist sie Ende Juli fällig. Ich habe mit Müh und Not eine Verlängerung bis Ende November bekommen und sie am Dienstag abgeschickt. Bist du zur Abgabe verpflichtet?


Schmetterling

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Antwort auf Beitrag von Schmetterling

Danke für eure Antworten. Ich kenn mich in Sachen Steuern nicht so gut aus. Bedeutet abgabepflichtig, wenn ich z. B. Wohnungen vermiete, dass mir was abgezogen wird? Wenn, dann bin ich nicht abgabepflichtig.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Schmetterling

Das ist ein Grund für Abgabepflicht ander sind ( ohne Anspruch auf Vollständigkeit) - beide Ehepartner arbeiten steuerpflichtig und haben Lohnsteuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor - es wurde Lohnersatzleistungen bezogene wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld


JuleJuli

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Also wenn du Mieteinnahmen hast musst du selbstverständlich eine Steuererklärung abgeben… VG, Jule


Schmetterling

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Antwort auf Beitrag von JuleJuli

Die Mieteinnahmen hatte ich nur als Beispiel für abgabepflicht geschrieben. Habe keine Mieteinnahmen. Mir ging's darum, ob man einfach die Est-Erklärung von 2020 auch noch in 2022 abgeben kann, oder ob es dann heißt, geht nicht mehr, zu spät.


dann

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Antwort auf Beitrag von Schmetterling

Wenn du abgeben musst, wäre die Abgabepflicht am 31.10.21 gewesen, danach können Verspätungszuschläge festgesetzt werden bzw. 14 Monate nach Ablauf des Festsetzubgszeitraums müssen sie. Wenn du freiwillig abgibst, also grundsätzlich vereinfacht gesagt wenn du nur Arbeitnehmereinkünfte hast und nicht Steuerklassenkombination 3/5, dann gilt die Festsetzungsfrist von 4 Jahren nach Ablauf das Veranlagungszeitraum, das wäre dann der für 2020 der 31.12.2024.


Okypete

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Antwort auf Beitrag von Schmetterling

warum tödelt man da so rum und macht es nirch im Feb März fertig wer so schlurdig ist soll toch eiber seine Steuer Vom Fachmann machen lassen gerade wenn man Miete dabei hat