Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, hat jemand Erfahrung mit Ehrenamtlicher Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung? Ich bin von meinem Arbeitgeber angeschrieben wurden, ob ich während meiner noch laufenden Elternzeit im Rahmen von Zensus 2011 im Rahmen einer Ehrenamtlichen Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung für ihn tätig sein möchte. In Internet konnte ich lediglich finden, dass ehrenamtilche Tätigkeiten bis zu einem Betrag von 175 € im Monat steuerfrei sind. Im Rahmen der Arbeiten für Zensus ist jedoch geplant, dass ca. 100 Intervierws in 3 Monaten geführt werden, welche mit einer Pauschale von 10 € (Aufwandsentschädigung inkl. Fahrtkosten) vergütet werden. Kann mir jemand sagen, wie das bei der Steuererklärung dann berücksichtigt wird? Muss ich dann die komplette Entschädigung als Einnahmen angeben, kann aber Kilometerpauschale für die einzelnen Fahrten in Abzug bringen? Muss ich die Krankenkasse hierüber in Kenntnis setzen und ggf. für diese Vergütung was an die KK zahlen? LG Ela


Gregor+Mama

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich fang dieses Jahr auch mit Ehrenamtlicher Tätigkeit an und mein Chef meinte dass 1500 € im Jahr steuerfrei sind. Das sind bei mir 10€ pro stunde + 0,30€ pro km Fahrtkosten.


liha

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das, was du beschreibst ist keine ehrenamtliche Tätigkeit. Eine Ehrenamtliche Tätigkeit kann man nur z.b. bei Vereinen als Trainer oder sowas ausüben. Also wirglich gemeinnützig. Da darf man dann 175,- Euro (2200,- Euro im Jahr) verdienen. Das hat aber nichts mit Aufwandsäntschädigung zu tun. Aufwandsentschädigungen muß man meines Wissens nie steuerlich geltend machen, weil man dafür ja auch Aufwendungen hat (die man wahrscheinlich nachweisen muß).


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von liha

so kenne ich das dagmar


Gucci75

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Ehrenamtliche Betreuer (gesetzliche) erhalten eine Auwandsentschädigung von 323€/Jahr. Bei bis zu 3 (oder 4) Betreuten ist das auch steuerfrei, bei mehr werden sogar Steuern fällig.