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Ebay wer zahlt rücksendung?

Ebay wer zahlt rücksendung?

Bine88

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Hatte was ersteigert was nicht der artiklelbeschreibung entsprach summe war 5,51 plus 8,99€ porto nun will sie mir aber nur 14,50€ überweisen und ich soll das rücksendeporto alleine bezahlen! Ist das rechtens? Konnte leider nicht per paypal zahlen da es nicht angeboten war


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Bine88

Ist sie Privatverkäufer? Dann muss sie es nicht unbedingt zahlen. Ebay Auszug: ....Ein privater Verkäufer kann dies in seinen Rücknahmebedingungen frei bestimmen...... Bei mir würde niemand etwas zurückschicken, da ich es von vornherein in meinen Auktionen ausschließe.


Bine88

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

ja sie ist privat! wenn der artikel aber von der beschreibung abweicht dann muss man doch zurück nehmen oder sehe ich das falsch?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Bine88

Da sie privat ist, MUSS sie NICHT! Wenn sie es doch tut, kann sie festlegen wie es abläuft! LG


e-ve78

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

da es von der Berschreibung abweichender Artikel ist,. für den der Käufer nichts kann, ist der VK auch privat, verpflichtet, die Kosten zu tragen!!! man kann es rechtlich nicht ausschließén, auch nicht mit den berühmten Sätzen §keine Rücknahme etc., da privatverkäufer das gilt vor gericht im Rechtsstreit nicht, da es sowas nicht gibt! demnach versuch dich mit ihr freundlich zu einigen! LG Yvonne


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von e-ve78

Ja, stimmt schon, aber das greift NUR VOR GERICHT! Wenn sie also das Porto nicht tragen möchte, dann müsste die AP tatsächlich einen Rechtsstreit vor Gericht austragen! Jetzt geh ich mal davon aus das KEIN VK in diesem Niedrigpreissegment ABSICHTLICH eine falsche Artikelbeschreibung einstellt. In der Regel geht es dann um Flecken in Bekleidung, kleine Löcher, Farbabweichungen, oder ähnliches. Mancher Käufer MEINT AUCH NUR die Beschreibung weiche ab...kann ich jetzt hier nicht wissen, ist nicht meine Transaktion! Ich vermute die AP hat die VK angemailt, das Problem geschildert und die VK hat aus KULLANZ (?), zugestimmt das sie den Artikel zurücknimmt! Hat sie auch eine fehlerhafte AB eingeräumt? Vielleicht kann die AP mal dazu eine Information geben?! LG


e-ve78

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

ABER es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe K die behaupten, es sei etwas falsch VK die absichtlich fehlerhafte Ware anbieten.... und da man nicht vor ort ist und es VOR dem absenden sieht und auch die Mails nicht kennt etc.... es muss shcon ein nachweis der arglistigen täuschung vorliegen ABER wenn fotografiert nur von einer seite und hinten fleck drauf,.... wie will der VK nachweisen, dass das Fleck nicht schon vorher war (beispielsweise....)


Bine88

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Antwort auf Beitrag von e-ve78

es geht noch immer um das Buggyboard was kaputt war, und der eine Haltearm total verzogen ist das es nicht an den wagen passt! Naja ich werd es selber weiterverkaufen und gut da sie das porto nicht übernehmen will und ich auch nicht da ich dann ja nur minus gemacht habe!


e-ve78

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Antwort auf Beitrag von Bine88

,,,ist die frage ob das dann jemand kauft....


Bine88

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Antwort auf Beitrag von e-ve78

ja das werd ich auch machen vielleicht hab ich glück, hab nämlich keine lust mich jetzt mit der wegen sowas trum zu streiten! aber wie bewerte ich jetzt?


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Bine88

Du hast doch in diesem Fall Gewährleistungsansprüche! Sie hat Dir doch einen erheblichen Mangel verschwiegen und hätte es nachbessern müssen und/oder den Artikel ersetzen müssen. Das gilt in diesem Fall auch für Privatverkäufer, in sofern sie die Gwährleistungansprüche nicht ausgeschlossen hast oder von dem Mangel nichts wusste. Da würde ich hartnäckig bleiben!


Bine88

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

zurück nehmen würde sie es ja aber eben nicht das rücksende porto tragen und ich seh nicht ein das ich das bezahlen soll


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Bine88

Das war doch die VK die das Bord für jemanden anderes verkauft hat und es nicht "wußte"?! Ja, klar, da liegt der Fehler ja nun eindeutig bei der VK...die hatte das ja wohl sogar zugegeben? Kann ich voll verstehen das Du da nicht miese machen willst, aber wenn Du das Bord mit richtiger Beschreibung verkaufst, wirst Du sicherlich nicht den gleichen Betrag erzielen den Du gezahlt hast... Das mit dem Fall ist mir noch nicht klar...wenn Du noch nicht getan hast, dann mach einen Fall auf! Kopier eBay die mails von der VK wo sie zustimmt das Bord zurückzunehmen und verweise darauf das die Bedingungen der Rücknahme nicht Deinen Vorstellungen entsprechen! LG


Bine88

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Sie hat mir angebozten 4€ zu überweisen und ich soll das Teil behalten! Naja vielleicht bekomm ich das Teil ja auch irgendwie an den Wagen dran, müssen wir nochmal schauen!