Mitglied inaktiv
Ich habe bei Ebay Sachen verkauft, dann an die hinterlegte Addy verschickt... Nach einer Woche oder so kam ein Umschlag mit Aufkleber: Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln! von der Post drauf... Für mich heißt das, der Käufer ist in der Zeit umgezogen und mir die neue Anschrift nicht mitgeteilt und den Nachsendungsauftrag bei der Post nicht erteilt... Habe unter "Einzelheiten zum Einkauf aufrufen" nachgeschaut, da hat der schon ne andere Addy stehen, denke mal, die aktuelle...
Wie ist es? Muss ich das Porto übernehmen und nochmal schicken? Oder muss der Käufer in so einem Fall bezahlen? Wären die Sachen für mehr als 5 Euro verkauf worden, dann wäre ich so kulant und würde ihm das Porto schenken... aber bei 2 Euro hab ich ja dann die Sachen quasi verschenkt...
Innerhalb einer Woche hab ich drei Umschläge zurück bekommen, mit demselben Aufkleber
LG Tanja
Wenn Du an die Adresse aus der ersten Ebaymail geschickt hast dann ists leider Dein Pech - da steht extra dabei dass es sich dabei NICHT um die Versandadresse handeln muss. Bindend ist die aus der Kaufabwicklung. Deswegen mach ich das immer so dass ich bei Ebay auf "Versand vorbereiten" klicke, da wird die Adresse angezeigt die der Käufer als Versandadresse (nicht die auf die das Ebay-Konto läuft - könnte ja zB eine Büroadresse sein oder so wo der Käufer seine Sachen immer hin haben will) angegeben hat, wenn da was zurück kommt ist es nicht mein Problem, da muss der Käufer für Richtgkeit sorgen, die andre ist für den Versand egal!
Guten Morgen, hatte das auch mal. Haben denjenigen dann angeschrieben und das mittgeteilt. Er hat mir noch mal Porto überwiesen. Den beweis hast du ja und woher solltest du denn die alte Adresse sonst kennen, wenn nicht über Ebay. Es ist ja nicht dein Problem, wenn die Leute vergessen die Adresse zu aktualisieren. Ist halt sehr ärgerlich, gerade wenn du jetzt 3 Fälle hast. Lg Nicole
... wenn man was evrkauft steht nur die adresse drin, womit der Käufer sich angemeldet hat, er hat aber die möglichkeit eine Versandadresse anzugeben wenn z.b. nicht ob da ist und woanders hinschicken lässt damit es ankommt usw. usw. dehalb sollte man immer über die Kaufabwicklung gehen da steht immer die Versandadresse drin. Also Anspruch auch Porto für das senden hast du nicht, den er hat ja seinen Part erfüllt er muss seine anmeldaadresse bei Umzug nicht Ändern das hat nämlich nur was mit zu tun wenn z.b. betrug vorliegt und jemanden anzeigen willst oder rechtliche schritte eingehen willst, für den versand gilt immer die Versandadresse die hinterlegt ist Meistens ist es die selbst wie die anmeldeadresse aber gibt auch viele halt wo es nicht so ist. also Porto muss er dir nicht erstatten weil wie gesagt Versandadresse stimmte ja wohl bzw. ist ja die neue mehr zählt nicht LG
Im ersten Fall ist der Käufer dann vom Kauf zurück getretten... im zweiten haben wir uns geeinigt, dass jeder halbe Versandkosten bezahlt, die Frau hatte mir versichert, dass das Geld "heute noch" überwiesen wird, ich habe ihr vertraut und die Sachen rausgeschickt, auf das Geld wart ich immer noch :o( Na ja und im dritten Fall bin ich noch dran... habe ihm das Beweisfoto geschickt... Doch doch, die Addys haben übereingestimmt, ob in der E-Mail oder Kaufabwicklung! Wenn es nicht übereinstimmt, dann schreib ich die Käufer immer an und frage nochmal nach, an welche Addy ich denn nun schicken soll, zur Sicherheit für mich...
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