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ebay - so eine SAUEREI hab ich noch nie erlebt - lest doch mal!!!!!!!!

ebay - so eine SAUEREI hab ich noch nie erlebt - lest doch mal!!!!!!!!

Mitglied inaktiv

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Morgens Leute! Also ich fall ja vom Glauben!!! Lese eben meine Mails und da stand das unheil :-((( Hatte am 15.10. einen Winter-Markenparka + Markenjeans von einem Händler gekauft und am selben Tag bezahlt. Nun habe ich mir gestern mal erlaubt nachzufragen wann denn mein Paket kommt und ob es schon abgeschickt wurde!! Jetzt die Antwort-Mail - DIE ARTIKEL SIND NICHT MEHR VERFÜGBAR!!! und ich habe die Möglichkeit mir etwas anderes für den Preis auszusuchen. HALLO??? ICH WILL NUR DIESE SACHEN NICHTS ANDERES!!!!! Ich kotze in die Kiste habe für beide Markensachen nur gute 60 Euro bezahlt, die einen Ladenpreis von knapp 300 Euro haben. Das habe ich ja noch nie erlebt und bin völlig von der Rolle - hatte mich so auf meine "Markenschnäppchen" gefreut und nun so ein Drama. Ich krieg mich gar nicht mehr ein - hatte jemand schon mal so einen Fall??? Habe ich doch noch die Möglichkeit an die Sachen zu kommen, schliesslich ist der Händler mit mir einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen usw. Bitte schreibt mir was, damit ich mich erstmal wieder runter fahren kann


bella_cullen

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Hallo! Das ist natürlich mehr als ärgerlich! Aber wenn die schon die Sachen nicht mehr verfügbar haben, würde ich auf Rückzahlung bestehen! Das werden die auch machen müssen! VG, Bella


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bella_cullen

Hab eben mal gekuckt bei dem Händler und welch ein Wunder!! Der bietet z.B. den Parka (in meiner Größe) auch noch als Sofortkauf für teuer Geld an!!! Das ist ja die Höhe ich raste gleich aus so eine Frechheit! Also Leute ihr könnt nichts dafür aber das kann ja wohl nicht wahr sein. Dann kann der mir doch nicht schreiben, die Sachen sind nicht mehr verfügbar!!!


mami-mai07

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Würde ihn mal fragen, wie das sein kann, dass er die Sachen nicht mehr hat, sie aber trotzdem noch bei ebay verkauft. Notfalls würde ich damit drohne den Fall ebay zu melden. Sowas geht ja mal gar nicht


huevelfrau

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Antwort auf Beitrag von mami-mai07

Ob es da grossartig nützt über Ebay zu gehen weiss ich nicht. Für mich hört sich das nach ganz miesem Betrug an. Ab zur Polizei und Anzeige erstatten!


minett2

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Antwort auf Beitrag von huevelfrau

Wobei ich auf die Ware bestehen würde. Mach eine HArdcopy von seinen Auktionen und drohe ihm mit anwalt wegen Betruges. Gib ihm eine Frist von 4 Tagen und dann ab damit. Wegen solchen Vögeln wird ebay immer blöder. lg


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von minett2

Bevor man "Betrug" schreit, muß man erst mal die AGB lesen..! Ich gehe nicht davon aus, daß DU über diese im Bilde bist. Und dann google bitte mal das Wort "Betrug"..


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von huevelfrau

"Ab zur Polizei und Anzeige erstatten!" Was ist denn der Straftatbestand? Mensch, könnt ihr euch nicht erstmal informieren, bevor ihr so eine gequirlte Kacke ablaßt? Als ob die Polizei grundsätzlich für nichterfüllte Kaufverträge zuständig wäre! Wenn man DAS nicht alleine geregelt bekommt, kauft man besser im Laden. Geht gar nicht, solche Tipps. Da rollt es garantiert jedem Polizeibeamten die Zehennägel hoch.


jake94

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Würde es erst mal Ebay melden, auch auf die Gefahr hin, daß die nichts dagegen machen (was sehr wahrscheinlich ist). Dann würde ich den Verkäufer anschreiben, in der ich mein Geld sofort zurückverlangen und erwähnen würde, daß seine Masche Betrug ist (unlauterer Wettbewerb). Wenn Du Dein Geld nicht zurückbekommst, zeige ihn an! Alles andere ist Zeitverschwendung - schade um die schönen Sachen... Heutzutage wird man nur noch verarscht LG Kerstin


stella_die_erste

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Wie soll man Dir ohne Artikelnummer einen Rat geben? Was steht in den AGB? Ohne Infos kann man nicht viel dazu sagen.


Pammi

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Aber glücklicherweise hast du hier ja in der guten Stella eine kostenlose "ebay-Rechtsexpertin". Gut, sie regt sich meistens mehr über die nicht so fundierten Antworten anderer auf, als selber mal einen brauchbaren Ratschlag zu geben, aber ist ansonsten sicher ein Ass auf dem Gebiet. :o) Von mir gibt es leider auch nur den laienhaften Tipp, den Verkäufer mit der Tatsache zu konfrontieren, dass er den angeblich ausverkauften Artikel ja nun für mehr Geld anbietet. Was du rechtlich für eine Handhabe hast, weiß ich nicht, aber da meldet sich ja Stella bestimmt noch mal zu Wort. ;o)))


stella_die_erste

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Antwort auf Beitrag von Pammi

Du bist auch zu doof zum Lesen, oder? Wer von mir einen Rat möchte, der muß mir eine Artikelnummer geben. Grundsätzlich ist sowas in den AGB geregelt, sofern der VK welche hat (was keine Pflicht ist), andernfalls greift die gesetzliche Regelung. Zu schwierig für Dich? Oder stinkt es Dir nur, daß Du keine Ahnung hast?


Pammi

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Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

jeder hat Ahnung auf anderen Gebieten. Dein Fachgebiet ist das Beleidigen von Mitmenschen und eventuell verfügst du auch über ein wenig juristisches Halbwissen. Dafür weißt du nicht, dass man "daß" schon lange nicht mehr so schreibt. Und "muß" muss man inzwischen so schreiben. :o) Zu schwierig für dich? Somit sind manche Menschen zu doof zum Lesen und andere zum Schreiben. Und manche besitzen einen gewissen Charme - und andere eben nicht. Aber du hast ja andere Qualitäten, ist also nicht schlimm.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

es reichen allerdings wohl eigentlich auch die "Grundrechte" von Ebay, die als Kaufvertrag anzusehen sind, das ist nicht wie bei einem Versandhandel, wo man auf eine Lieferung nicht bestehen kann. Natürlich gibt es auch bei Ebay Schlupflöcher für den Verkäufer, einfach zu sagen, Artikel gibt es nicht mehr, oder ist kaputt gegangen inzwischen, Ebay wird sich nicht die Mühe machen, das nachzuprüfen, aber rein rechtlich gehe ich davon aus, daß dies ein rechtsgültiger Kaufvertrag von beiden Seiten ist und demnach geliefert werden müßte! LG Nina


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

Auch wenn du in scheinbar der Foren-Troll sein willst


32+4

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ich hatte ja die letzten monate nur ärger bei ebay und einen ähnlichen fall. du kannst dir was anderes aussuchen...oder geld zurück aber da er scheinbar das gleiche woanders anbietet, kannst du auf lieferung bestehen..alternativ war da auch was mit erstattung, wenn du DEN artikel woanders kaufen mußt. war damit ja beim anwalt, weil ebay trotz meldungen nix macht..


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Hallo, mach einfach einen Screenshot von dem Angebot, dass er eingestellt hat, nach dem er dir erklärt hat, dass er die Ware nicht mehr hat. So kannst du bebweisen, dass er die Ware offensichtlich doch noch hat. Anders wie im Versandhandel ist es bei ebay so, dass der Verkäufer mit der Einstellung der Ware ein Angebot macht und du es durch dein Gebot annimmst. Damit kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Irgendwo steht das auch bei ebay mit drin. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine mal gehört zu haben, dass wenn der VK dann die Ware nicht liefern kann, dass er dann den Differenzbetrag erstatten muss zu dem, was du bezahlen musst, wenn du dir die Artikel woanders kaufst. Das weiß ich aber nicht genau. Auf jeden Fall würde ich das ebay melden, da dort aber nicht viel zu erwarten ist, würde ich dem VK ankündigen, dass du einen Screenshot von seinem neuen Angebot gemacht hast und du zur Polizei gehst, wenn er dir die Ware nicht liefert, weil das schlicht weg nicht o.k. ist, dass er dir sagt, er hat die Ware nicht mehr und sie dann plötzlich wieder einstellt. Im übrigen wollte ich noch kurz allgemein los werden, dass ich es hier schon öfter erlebt habe, dass man sich einfach so ankeift. Das finde ich total schade, denn man kann ganz normal über Dinge diskutieren und braucht sich nicht gleich angiften. Manchmal ist es aber auch schlichtweg so, dass in so Postings einiges nicht ganz so glücklich rüber kommt, weil eben geschrieben doch anders ist wie gesprochen. Liebe Grüße Sabine


mama.frosch

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ich würde screenshots von seinen angeboten machen (damit er nicht ohne nachweis was rausnehmen kann), und von deinen käufen; dem verkäufer dann eine frist setzen bis wann er dir die sachen zu schicken hat (da er sie ja nachweislich hat) und ihm sagen, dass du ihn bei der polizei anzeigen wirst, sollten die sachen nicht bis dannunddann bei dir sein. nicht lang drumrumreden, angemessen formulierte, klare worte; geht er nicth drauf ein dann die screenshots ausdrucken und den schriftverkehr mit ihm und ab zur polizei. (oder du machst das gleich, ohne ihm noch eine frist zu setzen). so wurde mir von ebay telefonisch geraten; konnte die angelegenheit mit dem verkäufer dann noch friedilch klären, wäre aber sonst zur polizei gegangen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

es ging aber nicht um Kleidung, sondern um ein PC-Spiel. Mir erzählte der Verkäufer, das Spiel ist nicht lieferbar, er selbst hat aber gleichzeitig mehrere neu zum Sofortkauf angeboten. Ich hab das Ebay geschrieben, habe nur die beiden Artikelnummern angegeben und die Situation geschildert. Ebay hat recht schnell reagiert. Am gleichen Tag noch war das Sofortkauf Angebot entfernt. Das Spiel habe ich dann auch noch bekommen. Gruß K.


deischuhzu

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wenn du schon bezahlt hast, ist er verpflichtet die Ware zu liefern, er muss eine Ersatzbeschaffung vornehmen und wenn er sich weigert, kannst du das selber machen, nach Fristablauf und die Differenz als Schadenersatz geltend machen.


huevelfrau

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Antwort auf Beitrag von deischuhzu

Mensch, ich will ja nix sagen, aber ich habe mit Sicherheit Ahnung von Ebay. Ausserdem, du scheinst ja die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben. Über jeden bist du hier am meckern. Musst ja ziemlich unzufrieden sein. Anwalt würd auch reichen, ok.