Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Ebay-Reklamation - was würdet ihr tun?

Ebay-Reklamation - was würdet ihr tun?

bibsy

Beitrag melden

Habe neue Schuhe von Rohde verkauft für 12,50. Jetzt schreibt die Käuferin, nach einmaligem Tragen wäre vorne der Lack abgeplatzt. Sie hat es mit kleben versucht, würde aber nicht halten. Was macht ihr in so einem Fall? Danke im voraus bibsy


wesermami

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bibsy

naja, du hast sie doch verkauft als sie in ordnung waren. garabtie kannste da jetzt ja schlecht drauf geben...soll sie sich an rohde wenden und ihr glück versuchen


Pelle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wesermami

Dafür kannst du doch nichts,du hast sie neu verkauft,sie kamen da neu an


SchwesterRabiata

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bibsy

schmunzel, das klingt in etwa so "Sehr geehrter Verkäufer, letzte Woche habe ich bei Ihnen ein tolles cremefarbendes Kleid für meine Tochter gekauft, es kam hier auch an wie beschrieben. Leider hat es nach dem ersten Eisdielen und Spielplatzbesuch nun einige Flecken, die auch nicht mehr herauszuwaschen sind. Wie machen wir das nun preislich? ich finde, Sie müßten uns da nun etwas entgegen kommen, da das Kleid ja nur einmal getragen werden konnte." man kann es ja mal probieren...*hust*


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bibsy

Du haftest dafür sicher nicht dagmar


bibsy

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie will mir noch ein Foto schicken, angeblich war Akku leer. Ich bin ja bereit, irgendwie entgegenzukommen, weiß nur nicht wie, bei 12 EUR bleibt ja nicht viel Spielraum.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bibsy

hattest du das dazugeschrieben?


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde nicht entgegenkommen denn die waren ja neu was sollst Du da verschwiegen haben ? dagmar


speedy

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bibsy

Hi, die Situation ist nicht ganz so einfach, wie sie manche hier sehen. Klar kann man als Privatverkäufer die Gewährleistung weitgehend ausschließen, nur ist das bei den meisten ohnehin nicht wirksam (Stichwort Textbausteine - es reicht schon, dass die individuelle Formulierung in mehreren Auktionen verwendet wird, so dass eine standardisierte Formulierung vorliegt, die dann wieder den Charakter von AGB hat und damit nicht wirksam ist). Zudem indiziert die Angabe "Neu", dass es sich nicht nur um einen Artikel handelt, der bisher nicht benutzt wurde, sondern dass diesem Artikel tatsächlich ALLE Merkmal anhaften, die zu einem neuen Artikel gehören. Und dazu gehört selbstverständlich auch die Gewährleistung bzw. Herstellergarantien. Ist dies nicht der Fall, muss es ausdrücklich erwähnt werden, sonst handelt es sich um eine fehlerhafte Beschreibung. Stand also dabei, dass die Schuhe bereits vor 2 Jahren gekauft wurden, würde ich keine Reklamation akzeptieren, soll sie doch auf Kulanz des Herstellers hoffen. Stand es aber nicht dabei, wirst du dich mit ihr auseinandersetzen müssen... Gruß, Speedy