Mitglied inaktiv
...obwohl ausdrücklich Selbstabholung dran stand.
Der Käufer sagt, er hat es übersehen - kann ja auch ein guter Trick sein, um billig was zu ersteigern, denn der Käuferkreis ist ja bei Selbstabholung sehr eingeschränkt!?!
Und jetzt?
Nach 4 Tagen kann ich den Artikel als unbezahlt bei ebay melden und dann später wieder einstellen, oder?
Bleibe ich dann auf den Kosten fürs Wiedereinstellen sitzen?
Kennt sich da vielleicht jemand aus?
Danke.
Ceres01
biete es einem unterlegendem an
du hast dann deine Gebühren wieder und ihr erspart euch diesen Strass... mein Gott, ich habe mich auch mal verlesen und habe den VK gebeten, die Transaktion zu beenden... schließlich habe Käufer ja das Recht vom Kauf zurück zu tretten... LG
was heißt hier 'mein Gott'? Ich kenne mich nicht so gut mit sowas aus und hab ja nur mal nachgefragt - will der Frau ja auch nichts Böses - nur halt auch nicht auf meinem Geld und der Ware sitzen bleiben. Ok, dann guck ich mal, wie das mit dem Transaktion abbrechen funktioniert. Danke für den Tipp!
sorry, war nicht böse gemeint, kommt vllt so komisch rüber
viel erfolg!
"schließlich habe Käufer ja das Recht vom Kauf zurück zu tretten" Wo haste denn das her? Das Recht hast Du nur wenn der VK gewerblich ist, wär ja noch schöner wenn man munter ersteigern könnte und dann hinterher sagt "Upps, wollte ich doch nicht, ich trete zurück!" Bei Privatverkäufern ist das nicht so! Da biste dann schon auf die Kulanz Deines VKs angewiesen um zurück zu treten. Zur eigentlichen Sache - ich würd auch abbrechen über Ebay und neu einstellen, ist zwar ärgerlich aber das Geld siehste sowieso niemals wenn sie klipp und klar sagt dass sie es nicht abholen will.
..mal sehen, was passiert. Danke an alle! Ceres01
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