Mitglied inaktiv
Hallo, ich muss Euch jetzt mal fragen, wie ihr reagieren würdet. Ich habe etwas bei Ebay versteigert. Geld kam, daraufhin habe ich es sofrt verschickt und dann nix mehr gehört. Zumindest fürs erste. Irgendwann kam dann mal eine Nachricht von der Käuferin, in der sie sich entschuldigte, daß sie sich erst nach 2 Wochen meldet, allerdings weiche der Artikel von der Beschreibung ab. Sie beschrieb dann, warum. Ich habe daraufhin geantwortet, sie möge mir doch bitte Bilder davon schicken, damit ich nachvollziehen kann, was sie bemängelt. Sie schrieb mir daraufhin, daß Sie keine Möglichkeit hätte, Bilder zu verschicken und daß Sie hierfür auch keine Notwendigkeit sieht. Dafür war für mich der Fall vom Tisch, denn bei aller Liebe, wenn wirklich mal was übersehen wurde, dann melde ich mich sofort und schicke gleich mal Bilder mit. Kam mir alles spanisch vor, man kennt das ja. Heute kam dann bei mir ein Einschreiben mit Rückschein an, obwohl ich schon länger nix mehr gekauft habe. Auf die Nachfrage, von wem das kommt, stellte sich dann raus, daß besagte Dame ohne Absprache das Teil zurückgeschickt hat. Ich hab dann gesagt, ich muss mir das mal durch den Kopf gehen lassen, ob ich diese Post überhaupt möchte. Folglich habe ich nun diesen Postabholzettel hier rumliegen und bis nächste Woche Zeit a) den Brief abzuholen b) bei der Post Bescheid zu sagen, daß ich (bewußt) die Annahme verweigere c) den Zettel zu igorieren, dann geht er zurück an sie. Was tun? Ich meine, wenn ich sie gebeten hätte, das Teil zurück zu schicken, wäre ja alles klar. Aber sie weigert sich, Bilder zu machen, nachdem sie sich ewig nicht gemeldet hat und schickt es dann einfach soll an mich zurück? Was würdet ihr tun? Wir sprechen hier übrigens über einen Betrag von 10 (zehn!) Euro. Die hat sie bestimmt schon an Porto vergeigt. Ich bin Privatverkäufer und schließe Rücknahme grundsätzlich aus.
Ich denke wenn ich es ausschliessen könnte dass der Fehler vorliegt würde ich es nicht annehmen- So wie die draufist aber kleingt ds ggf nach Anwalt. Die wird ja neben den 10 Euro nun auch alle anderen Kosten von Dir wollen dagmar
Die Rücksendekosten trägt der Käufer, wenn er einfach so die Ware zurückschickt. Wenn Du Dir 100% sicher bist, dass da nichts dran ist, laß es zurück gehen. Andererseits wäre es ja fast egal, da er ja die Portokosten bezahlt hat. Du wärst lediglich zur Erstattung des Warenwertes verpflichtet und das auch nur, wenn die Ware tatsächlich Mängel aufweist.
Wenn ein Mangel vorliegt muss in meinen Augen der Käufer finanziell in den Zustand versetzt werden als hätte er nicht gekauft Hinporto ist da eigentlich zu erstatten und wenn sie es wiederwollte das Rück auch. Wie gesagt, WENN da ein Mangel ist dagmar
Aber das weiß ich leider nicht. Ich kontrolliere schon immer gut, aber 100%ige Sicherheit kann ich bei einem gebrauchten Artikel leider nicht geben. Daher hatte ich ja nach Bildern gefragt, es wäre so einfach gewesen. Stellt Euch mal vor, ich wäre gerade im Urlaub - was hätte sie denn dann gemacht? So ohne Absprache einfach irgendwas schicken, ohne Mail, daß sie es gemacht hat, finde ich sehr seltsam.
kauft sie denn nur oder verkauft sie auch denn dann hat sie sicher nen Foto dagmar
kauft sie denn nur oder verkauft sie auch denn dann hat sie sicher nen Foto dagmar
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