fiammetta
Hi, ich poste hier noch einmal, weil ich im RUB keine Antwort erhalte. Also, ich hatte eine alte Lampe ersteigert, bei der Kaufabwicklung um eine sehr gute Verpackung gebeten und war dann geschockt als bereits der Postbote uns auf das Scheppern im Paket hin wies. Die Verpackung für eine Glasleuchte bestand aus: Kopierpapierschachtel ein paar hineingeknüllte Zeitungsfetzen ein paar Luftbeutel ein "Bitte nicht werfen"-Aufkleber Der Karton war also nicht stabil, die Lampe von innen nicht ausgekleidet und auch nicht fest im Karton eingepackt. Resultat: Sie ist unbrauchbar, da zerbrochen. Der Postbote hat einen Vermerk gemacht und behauptet, er könne die Ware entweder von uns kontrollieren oder ungeöffnet zurückgehen lassen. Mein Mann hat sie dann am Nachmittag zur Post gefahren, von wo aus sie zur Überprüfung eingeschickt wurde, ob hier ein Fehler der Post vorliegt. In diesem Falle bekäme der Absender, der ja von meinem Geld den Vrsand vorgenommen hat, das Geld ersetzt und ich solle nun meine Forderungen an den Verkäufer stellen. Gut, ich vermute aber, dass sich der querstellen und die Kohle doppelt einsacken wird. Habt Ihr irgendwelche Ratschläge? Herzlichen Dank! LG Fiammetta
Der Versender ist verpflichtet eine geeignete Verpackung zu wählen. Die Post besteht im Schadensfall auf neue Kartons/Verpackungen, da gebrauchte Kartons an der Stabilität einbüßen. Das ist in etwa der Text, den die Deutsche Post mitteilen wird. Heißt soviel: wäre die Ware in einer ordnungsgemäßen Verpackung zu Bruch gegangen, würden die den Schaden bezahlen. In Eurem Fall, wird die Wahrscheinlichkeit bestehen, daß die gar nichts bezahlen oder einen Kulanzbetrag (was nach Deiner Verpackungsbeschreibung sehr unwahrscheinlich sein wird!) Ich würde erst mal abwarten wie der Verkäufer reagiert. Stellt der sich quer, sofort einen Fall bei Ebay eröffnen.
Die letzten 10 Beiträge
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell