lilly1211
Hallo, ich habe dummerweise für meine Tochter neue Stiefel von einer Privatperson ersteigert (69 EUR). Nun kamen die heute und die Enttäuschung ist riesieg: Man kann sie nicht tragen, da am rechten Schuh innen sich beim Schließen des Reissverschlusses ein großer Wulst bildet. Am anderen Schuh ist das nicht. Die bietet sehr sehr viele Stiefel der gleichen Marke neu an, alle mit der Beggründung sie habe sie auf Vorrat gekauft und nun würden sie nicht passen. Haha! Wahrscheinlich kauft sie irgendwo in nem Outlet zweite Wahl oder so ein. Nun meine Frage: Wenn in der Beschreibung nix weiter steht als Artikel neu, dann geht man doch davon aus dass der Artikel tragbar ist und nicht einen Mangel hat der den Gebrauch ausschließt, oder? Ich habe ihr jetzt nen Mail geschrieben, noch keine Antwort. Sie schleißt Rücknahme als Privatperson aus. Weiterverkaufen kommt für mich nicht in Frage, da ich kein Betrüger sein möchte, der Mangel ist mir ja bekannt.
Wenn sie es als NEU anbietet und Mängel ausschliesst,muss sie auch als Privatperson haften,wenn was Fehlerhaft ist. Sie ist also zum Umtausch oder Geldrückgabe verpflichtet. Ausserdem, wenn Du weißt, daß sie viele Schuhe als Neu verkauft, dann würde ich ihr mal stecken, daß sie betrügt, indem sie Handel betreibt (ist also Händler und keine Privatperson!) ![]()
gib mal die art. nummer damit ich die beschreibung lesen kann.
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