Lea2011
Hallo Habe bei eba.. Einen Artikel für 50,50€ gekauft... Und jetzt ist der nicht mehr dort gemeldet! Ich habe das Geld überwiesen weil kein paypal angeboten war... Heute habe ich bei eba.. Angerufen und die haben gesagt das ich das Geld nicht mehr von der Bank zurück Buchen lassen kann! Stimmt das? Kann ich außer einer Anzeige wirklich nix mehr machen? Ich weiß echt nicht was ich machen soll... Das ist so viel Geld und das wäre das weihnachts Geschenk für meinen Mann gewesen! Lg
Stimmt - eine Überweisung kannst du nicht rückgängig machen, sobald das Geld auf dem Empfängerkonto eingegangen ist. Du müsstest doch eine E-Mail mit den Kontaktdaten bekommen haben. Kannst Du darüber einen Kontakt herstellen (z.B. mit Namen und Anschrift).
Hi, nimm die angegebenen Kontaktdaten aus der Kaufabwicklung und dazu die Bankverbindung (dahinter MUSS ja eine legitimierte Person stecken) und geh damit zur Polizei und erstatte Anzeige. Bringt zwar direkt nichts, aber viele reagieren dann doch ganz schnell, wenn Post von der Staatsanwaltschaft ins Haus flattert. Gruß, Speedy
Ich habe nur die bankdaten... Geht das auch es ist halt kein voller Name sondern der Vorname nur der erste Buchstabe und den vollen nachnahmen geht das trotzdem? Ich bin so blöd ich zahle sonst immer nur mit paypal! Weiß gar nicht wie ich so naiv sein konnte!
Anzeige bei der Polizei, mit den Ausdrucken, Angebot, Kaufdaten und am besten den Kontoauszug.
Allerdings dauert es bis zu 2 Jahren bis von der Staatsanwaltschaft was kommt (und auch nur das AZ), die sind absolut überlastet.
Wir hatten dies im Februar (200 €) und im Juni (600 €) - Beides bei der Polizei bekannt, aber noch keine Reaktion der Staatsanwaltschaft
huhu manchmal dauert es auch nur länger. Ich biete zB kein Paypal an und bin auch kein Betrüger - wenn der nicht liefert würde ich ihn anzeigen, mit den Kontodaten bekommt die Polizei raus wer der Kontoinhaber ist das Geld bekommst Du so leider nicht wieder, das müsstest Du zivilrechtlich machen LG dagmar
Die Zahlung ist jetzt 2wochen her... Naja dann werde ich morgen zur Polizei!
reagiert er da nicht auf mails ? Was hat er in den letzten Wochen alles verkauft, mal andere Käufer angemailt ? Hier in BB kann man Anzeigena uch online erstatten ggf geht das bei Euch auch ? dagmar
Hallo Ich kann dem keine Mails schicken weil der komplett gelöscht wurde! Wie bekomme ich den die anderen Käufer raus? Geht das überhaupt?
Also zumindest die die ebay schickt haben ne echte mailadresse drin also nicht wenn Du Dich einloggst, die schicken Dir doch ne mail mit herzlichen Glückwunsch zum Verkauf oder so dagmar
Hallo, geh mal zu deiner Bank. Ich meine gelesen zu haben, dass man selbst bei einer Überweisung das Geld zurück holen kann. Man muss aber sehr hartnäckig bleiben und denen ganz klar erklären, um was es geht. Die Kosten, die dabei entstehen, musst du aber tragen. Liebe Grüße Sabine
Nein, eine Überweisung kann nicht zurück geholt werden, wenn sie auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. Da nützt wirklich nichts - ist gesetzlich so geregelt. Ist ja auch irgendwo logisch: du überweist Geld für Leistungen, die du erhalten hast (oder auch nicht - weil im voraus) und hinterher willst du es wieder haben?! Wie lange soll denn der Andere das Risiko, dass es zurück gebucht wird, tragen? Wenn du bei ebay verkaufst, schickst du die Ware nach Überweisungseingang weg und willst dieses Risiko auch nicht tragen, oder?! Es besteht ja der Unterschied zwischen Überweisung und Lastschrift: die Überweisung tätigt der Kontoinhaber wissentlich und bestätigt dies mit Unterschrift (oder Tan) und bei Lastschrift erfolgt die Annahme der Buchung durch den Kontoinhaber (keine Reaktion innerhalb von 6 oder neuerdings 8 Wochen). Viele Grüße
Hallo, ich kenne den Unterschied zwischen Überweisung und Lastschrift. Ich komme aus der Buchhaltung ;-). Hier hat aber mal jemand geschrieben, dass sie das Geld zurück geholt hat bei einer Überweisung. Sie meinte, man müsste aber schon sehr hartnäckig bleiben, weil das die Banken nicht gerne machen. Ich denke, das mit der Überweisung könnte man in so einem Fall so regeln, wie bei der Lastschrift. Natürlich müsste der Käufer beweisen, dass er die Ware nicht bekommen hat. Liebe Grüße Sabine
... handelt die Bank gesetzeswidrig! Man kann sich bei Betrugsverdacht aber mit der Empfängerbank in Verbindung setzen, und denen schriftlich mitteilen, dass eben Verdacht besteht, dass der Kontoinhaber das Konto für betrügerische Zwecke verwendet. Man kommt zwar nicht an sein Geld, aber die Bank wird großes Interesse daran zeigen, den Vertrag mit dem Kunden zu lösen ... Man darf aber nur einen Verdacht äußern.
bei mir wars ne Fehlbuchung weil ICH eine falsche Zahl drinhatte ich musste dann über dessen Bank den bitten mir das zurückzuüberweisen. Anders natürlich wenn man es sofort merkt und die Bank das noch nicht dem gutgeschrieben hat dagmar
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