Meine_Zwerge
hallo, ich habe vor rund 6 wochen was versteigert. jetzt meldet sich der käufer - der artikel weiche erheblich von der beschreibung ab! ich habe angeboten, den artikel zurückzunehmen. da schreibt mir der jetzt: damit bin ich nicht einverstanden!!! ja was soll ich denn sonst machen??? rabatt kann ich ihm nicht geben, hat den artikel für einen euro ersteigert.... was macht man in so einem fall??? lg
Hi, Ich würde gar nichts machen ... Nach 6 wochen ... Tsss ... Er kann nicht mal mehr bewerten ! Lg
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was bemängelt er denn ? Für nen euro zweimal Portokosten zurückerstatten würd eich auch nicht wollen dagmar
Nach 6 Wochen dürfte er mich gern haben,Fall eröffnet hin oder her,du musst ja dann Stellung zu nehmen,schreib rein,das ihm nach 6 Wochen was einfällt
ich weiß nicht ob du privat verkauft hast. aber gewerblich hat man 4 Wochen frist, um Artikel zurück zu schicken oder sonst was. bei privat hat man gar kein recht auf nichts. also selbst wenn fall eröffnet ist, na und. dann antwortest du dass Artikel i.o. ist, wie beschrieben
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