sternchen1410
Guten Morgen mein Sohnist am 14.12.2011 geboren. Am 05.01 haben wir den Antrag auf Elterngeld abgegeben. mein Mann ist nun schon seit 4 Wochen in Elternzeit, ich seit dem 09.02. davor war ja Mutterschutz. Nun hatten wir bei der Familienkasse angefragt wegen Abschlagszahlung bis der bescheid durch ist. Das ginge nicht. Nu hatte man mir am 09.02 per e-mail geschrieben das wir letzte Woche den Bescheid kriegen würden aber die erste Zahlung erst am 01.03. Hätten die das Rückwirkende nicht schon zum 15.02 zahlen können und müssen? Was denken die denn wieviel man an der seite liegen hat. Abgesehen davon daß es sie nchts angeht. Kann man dagegen nicht sich beschweren?
Hi, eine Beschwerde wird da nichts helfen, es sei denn, du könntest nachweisen, dass sie deinen Antrag absichtlich und entgegen dem sonstigen Ablauf lange liegen gelassen haben. Nach den Landes-Verfahrensvorschriften besteht die Zahlungspflicht erst mit einem wirksamen Bescheid und dann zum nächsten Zahlungslauf. Wenn also bei euch zum 1. eines Kalendermonats gezahlt wird, dann ist der 1.3. bei einem Februar-Bescheid durchaus richtig - auch für die rückwirkenden Zahlungen. Gruß, Speedy
Die letzten 10 Beiträge
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell