sweet
Hallo, meine Mama bekam heute nach dem Tod ihrer Schwester 2009!!!!! die Auflage von der Stadt in Deutschland, die Begräbniskosten zu tragen. Meine Mutter ist mittlerweile seit über 40 Jahren österr. Staatsbürgerin u. ihre Schwester wollte keinen Kontakt mehr seit über 30 Jahren. Lt. der deutschen Gemeinde hatte diese die Begräbniskosten übernommen u. fordert sie nun von den Geschwistern zurück. Sie hat nichts geerbt bzw. wurde ihr nichtmal mitgeteilt, dass sie gestorben sei. lg sweety
Denke das ihr da nicht drumrum kommt. Frag am besten mal beim Rechtsanwalt nach, wie es ausschaut LG kaba
Grundsätzlich korrekt. Die Allgemeinheit trägt Beerdigungskosten nicht wenn es Angehörige gibt. Dabei ist es nicht erheblich ob eine Erbschaft vorhanden ist, ob diese angenommen oder ausgeschlagen wurde oder ob Kontakt bestand. Die Nachforschung nach Verwandten dauert meist länger. Daher ist es häufig so, dass die Beerdigung schon stattgefunden hat bis die Personen gefunden sind. Wie und ob die Eintreibun auch bei EU-Bürgern funktioniert weiß ich ehrlich gesagt nicht. Im EU-Recht bin nicht firm. Deine Mom sollte sich da mal bei Gericht (Stichwort Mahnbescheid) schlau machen. Also ob ein deutscher Mahnbescheid in Österreich vollstreckt werden kann. Ist das der Fall, sollte sie zahlen. Gruß Corinna
leider gibt es die kostenlose Rechtsauskunft erst nächsten Dienstag wieder, deshalb vorab die Frage. lg sweety
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