Mitglied inaktiv
ich habs geliehen und geschrottet und Tupper hats in zwei kleine umgetauscht aber sie braucht das Große !!! Und da meine haftpflicht das nicht zahlt... gibts glaube ich auch nimemr neu zu kaufen oder ??? Nr 180209456249 bei eb.. dagmar
dafür sind die doch da, fragend schau? LG Steffi
Für geliehene Gegenstände zahlt die Haftpflicht nicht. Von Tupper hab ich leider keine Ahnung.
aber Dagmar hat doch etwas kaputt gemacht, was jemandem anders gehört. Ihre Freundin hat es ihr doch nicht zum kaputtmachen überlassen....verwirrt bin. Ich dachte, gerade bei sowas zahlt die Haftpflicht. LG Steffi, die die Haftpflicht noch nie bemühen mußte und deshalb keine Ahnung davon hat
Beispiel: Eine Glassalatschüssel Beispiel a) deine Freundin leiht dir die Schüssel und sie fällt dir runter und zerbricht - nicht versichert - sie hat dir den Gegenstand geliehen Beispiel b) die bist bei deiner Freundin zum essen eingeladen und schmeißt die Salatschüssel versehtlich vom Tisch - versichert Lena am besten immer erst den pers. versicherungsmakler fragen, bevor man eine Schadensmeldung ausfüllt
dagmar
zahlt die Haftpflicht nicht, weils Tupper umgetauscht hat, wenn auch nicht ins richige? LG Steffi
Wie schon geschrieben: Bei geliehenen Gegenständen zahlt die Haftpflicht nicht.
LG
das nennt sich nämlich: gefälligkeitsschaden. seit ein paar jahren sind bei den meisten versicherungen gefälligkeitsschäden mitversichert. lg two_kids
Ja, unsere auch, hatten auch mal einen Schaden und die haben anstandslos an meinen Vater gezahlt. Kommt also immer auf die Versicherung an.
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