Mitglied inaktiv
Ja. ich bin mal wieder spät an und blick nicht ganz durch, bei der Angabe von wann bis wann ich einer steuerpflichtigen Arbeit nachgegangen bin. Da ich im letzten Jahr entbunden habe, jetzt meine Frage: Zählt das jbis zum Mutterschutz, bis zum Beginn der Elternzeit oder komplett das ganze Jahr, da ich ja nach wie vor bei meinem Arbeitgeber angestellt bin? Bissl kompliziert geschrieben, ich hoff ihr versteht's trotzdem und könnt mir helfen!
Ich hab Dich verstanden...
Einzutragen ist die Zeit, die Du tatsächlich gefahren bist, also normalerweise bis zum Beginn der 6 Wochen Mutterschutzfrist. Urlaub und Krankheit noch abziehen, wenn du ne ehrliche Haut bist!
L_G, Annett.
Ich hab Dich verstanden...
Einzutragen ist die Zeit, die Du tatsächlich gefahren bist, also normalerweise bis zum Beginn der 6 Wochen Mutterschutzfrist. Urlaub und Krankheit noch abziehen, wenn du ne ehrliche Haut bist!
L_G, Annett.
Ich hab Dich verstanden...
Einzutragen ist die Zeit, die Du tatsächlich gefahren bist, also normalerweise bis zum Beginn der 6 Wochen Mutterschutzfrist. Urlaub und Krankheit noch abziehen, wenn du ne ehrliche Haut bist!
L_G, Annett.
sorry
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