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Das Arbeitsamt streicht Alg1 im 4 SS. monat

Das Arbeitsamt streicht Alg1 im 4 SS. monat

Cyprien

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Hallo zusammen, Ich habe heute einen Bescheid über die Aufhebung des Alg bekommen, Begründung : Anspruch auf mutterschaftsgeld. Ich entbinde voraussichtlich im Januar. Ist es möglich, dass die KK ab jetzt zahlt?


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von Cyprien

Die werden sich vertan haben, denn Mutterschaftsgeld bekommst du während dem Mutterschutz. Der beginnt 6 Wochen vor ET und geht bis 8 Wochen nach der Geburt. Die bekommst vom Frauenarzt dazu ca. 7 Wochen vor dem ET eine Bescheinigung. Du solltest morgen direkt Kontakt zum Arbeitsamt aufnehmen und das klären.


Cyprien

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Antwort auf Beitrag von HSVMarie

Das hoffe ich.... Dankeschön


mäuslein

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Antwort auf Beitrag von Cyprien

anspruch hast du ja noch oder? nicht das der jetzt endet am besten hin gehen und nachfragen


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von mäuslein

Bist du krankgeschrieben bzw hast du ein BV? Dass sie dich deswegen rausgenommen haben?


Bengelengelmama

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Antwort auf Beitrag von Cyprien

hab vor ein paar Wochen irgendwo gelesen, dass das AA schwangeren immer wieder die Bezüge streicht, da schwangere nicht mehr vermittelbar sind. Und ALG I gibt's nur wenn man vermittelbar ist. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Ich hoffe es ist bei dir nur ein Versehen.


Nerdbeere

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Antwort auf Beitrag von Cyprien

Wie schon von anderen geschrieben würde dein Anspruch 6 Wochen vor dem errechneten Termin aufgehoben werden, weil du dann Mutterschaftsgeld von der KK bekommst. Sie können nur vorher die Zahlung aufheben, wenn du ein Beschäftigungsverbot hast, weil du dann nicht mehr vermittelbar bist. Im Grunde genommen weiß jeder mit einem gesunden Menschenverstand, dass dich niemand während der Schwangerschaft einstellen wird - war bei mir auch so. Solange ich mich aber beworben habe, war das alles kein Problem.