Mitglied inaktiv
darf zu überprüfungszwecken geöfnet werden? ist das richtig? Lg biene
ich glaube, die müssen IMMER offen sein. Ich mache sie immer mit 2 Musterbeutelklammern zu. Wobei ich auch schon mal Warensendungen zugeklebt habe und dann trotzdem die Klammern reingemacht habe. Ich weiß natürlich nicht was passiert wenn sie die wirklich überprüfen.... LG Tanja
die dürfen zugeklebt sein, wenn drauf steht,d ass die zu prüfzwecken geöffnet werden können. lg doreen
www.dhl.de....... bedingungen für eine Warensendung:*******Als Warensendung können Proben, Muster oder Gegenstände, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind, versandt werden. Allen Warensendungen können kurze, den Inhalt kennzeichnende Angaben sowie die Rechnung und ein entsprechender Zahlscheinvordruck beigelegt werden. Schriftliche Mitteilungen sind darüber hinaus nicht zugelassen. Warensendung müssen die Aufschrift "Warensendung" tragen und dürfen nicht verschlossen sein. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt*****************Mit Musterbeutelklammern am besten verschließen! Solten sie verschlossen zugeklebt sein, kann Nachporto erhoben werden, muss natürlich nicht!
Die letzten 10 Beiträge
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell