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darf man Warensendungen zukleben wenn draufsteht:

darf man Warensendungen zukleben wenn draufsteht:

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darf zu überprüfungszwecken geöfnet werden? ist das richtig? Lg biene


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ich glaube, die müssen IMMER offen sein. Ich mache sie immer mit 2 Musterbeutelklammern zu. Wobei ich auch schon mal Warensendungen zugeklebt habe und dann trotzdem die Klammern reingemacht habe. Ich weiß natürlich nicht was passiert wenn sie die wirklich überprüfen.... LG Tanja


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die dürfen zugeklebt sein, wenn drauf steht,d ass die zu prüfzwecken geöffnet werden können. lg doreen


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www.dhl.de....... bedingungen für eine Warensendung:*******Als Warensendung können Proben, Muster oder Gegenstände, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind, versandt werden. Allen Warensendungen können kurze, den Inhalt kennzeichnende Angaben sowie die Rechnung und ein entsprechender Zahlscheinvordruck beigelegt werden. Schriftliche Mitteilungen sind darüber hinaus nicht zugelassen. Warensendung müssen die Aufschrift "Warensendung" tragen und dürfen nicht verschlossen sein. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt*****************Mit Musterbeutelklammern am besten verschließen! Solten sie verschlossen zugeklebt sein, kann Nachporto erhoben werden, muss natürlich nicht!