Elternforum Sparen - Das liebe Geld

darf die arge das

darf die arge das

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hallo meine schwester hat ein fsj begonnen im kiga nun hat sie da zum 26. gekündigt weil sie da unter anderen gemobbt wurde sie muss bei der arge begründen warum sie da gekündigt hat sie hat doch aber in den ersten drei monaten kündigungsfrist und kann da kündigen ohne angaben von gründen nun will die arge ihr das geld streichen dürfen die das lg steffie


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Hallo, ich kenne es vom ALG 1 so, dass man eine Sperre bekommt, wenn man selbst kündigt. Und das hat Deine Schwester ja. Denke bei ALG 2 ist dies auch so. Viele liebe Grüße


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hallo, man kann zwar beim Arbeitgeber in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen, aber das Arbeitsamt oder die ARGE wollen natürlich die Gründe wissen. Es kann sein dass das Geld gekürzt wird, kommt aber meiner Erfahrung nach auf den Einzelfall an, habe auch selbst meinen Teilzeitjob gekündigt und bin auf 400 euro Basis gewechselt, weil die Arbeitszeiten überhaupt nicht mehr mit den Betreuungszeiten meines Kindes zu vereinbaren waren, das hat die ARGE akzeptiert und ich habe mein Geld normal weiter bekommen. Also einfach vernünftig erklären und hoffen, dass es so geht.


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denn nun muss die arge wieder zb. die krankenkasse bezahlen und nicht der arbeitgeber (und das ist noch der geringste faktor) es ist eben so, alles was die arge bezahlt möchte sie auch "mitbestimmen" deine schwester hätte das mit ihrem vermittler besprechen sollen aber sie kann ja das moppen mit in die begründung schreiben, es muss ja nicht sein, dass sie sofort eine sperre bekommt, ich kenne ja ihren fall nicht weiter, aber sie sollte sich unbedingt schnell eine neue stelle suchen damit die arge merkt, sie will wirklich


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einfach so dürfen sie es nicht, denn es lag ja ein triftiger grund vor. nur nach dem motto: sie haben gekündigt, dann gibts auch kein geld darf die arge nicht vorgehen! würde ich widerspruch einlegen