Mitglied inaktiv
Man kann keine WarenSdg.nachverfolgen, auch keine normalen BfSdg. Man kann nur das nachverfolgen , wofür man eine Sendungsnr. hat Man kann für alles einen Nachforschungsauftrag stellen, aber nachverfolgen kann man nur Sdg. die erfasst wurden!!!! knödelchen hat da absolut Recht. anja
Ja es mag sein, das sie recht hat, aber ich werde mal selber auf der Post nachfragen! Ich werde auch nicht mehr den Thread suchen von gestern abend! ich bin schon mal mit ihr angeranzt! Ich sage dazu nichts mehr! Aber danke Dir! lg Karen
Die letzten 10 Beiträge
- Sollte man Schwangerschaftsprodukte bei nur einer Marke kaufen oder lieber mischen?
- Energiekosten sparen
- Nochmal zur Suppe
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?