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Brief kam zurück ?Die Post behauptet da fehlte die Straße Die Straße war da

Brief kam zurück ?Die Post behauptet da fehlte die Straße Die Straße war da

gänseblümchenprinzessin

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Hallo hatte einen Brief an eine Behörde verschickt da ich einen Widerspruch eingelegt hatte. Heute kam der Brief zurück " Empfänger/ Firma unter der angegeben Anschrift nicht zu Ermitteln " Die Post behauptet da fehlte die Straße Ich : Die Straße stand drauf und nun ? Wo liegt die Beweispflicht ? Es geht um eine Menge für mich ... Werden die Brief irgendwie Fotokopiert o.ä. oder zählt das Wort des Briefträgers ? Danke


Goldbärchen

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Antwort auf Beitrag von gänseblümchenprinzessin

Hallo, sorry, dass ich gleich die Schlaumeiertaste drücken muss: du schreibst, es geht um eine Menge für dich - solche Schreiben schickt man grdsl. als Einschreiben. - Schlaumeiertaste aus. Du hast ja den Brief mit dem entsprechenden Stempel der Post darauf und der Angabe, dass er nicht zustellbar ist. Damit gehtst du zur Behörde (falls örtlich erreichbar) und schreibst heute noch den Widerspruch per mail und Fax. Bleibt zu hoffen, dass die Widerspruchsfrist noch nicht verstrichen ist. Gruß, Goldbärchen


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Goldbärchen

wenn definitiv die richtige Strasse draufsteht, gehst Du mit diesem Brief zur Post und gibst ihn dort ab, dann wird der nochmal zugestellt. Wie Goldbärchen schon schrieb, sollten wichtige Briefsendungen immer mit Nachweis versendet werden. Dient auch Deiner Beweispflicht, wenn der Brief verspätet eintrifft. Im übrigen kenne ich solche ominösen Retouren auch. Da wollte mir die Post weismachen, das ich nicht ausreichend (1,65€) frankiert hätte. Es klebte aber eindeutig eine 1,65er Marke drauf.....


Limba

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Antwort auf Beitrag von gänseblümchenprinzessin

wenn die Straße drauf stand, dann steht sie ja immer noch drauf - das kannst du doch auf dem Postamt einfach klären. Man kann ja die Straße nicht später draufmogeln, entweder sie stand drauf und es war die richtige Angabe, oder sie stand nicht drauf oder nicht richtig, dann kann die Post nichts dafür. Das sollte sich doch klären lassen.


Leena

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Antwort auf Beitrag von gänseblümchenprinzessin

...falls die Rechtsbehelfsfrist deswegen versäumt wurde, kannst Du grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Wenn Du allerdings nachweislich falsch adressiert hast und der Widerspruch deswegen zu spät bei der entsprechenden Behörd ankam - sieht es nicht unbedingt gut aus, fürchte ich. :-/ Ansonsten - wenn die Post zurückgekommen ist, dann hast Du den Brief doch jetzt vorliegen, warum sollten da Briefe irgendwie kopiert werden oder eine Beweispflicht gegeben sein..?