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Brauche mal eure Hilfe - Rente bei Todesfall ???

Brauche mal eure Hilfe - Rente bei Todesfall ???

moonlightsd610

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Bekommt man Rente eine gewisse Zeit (z.B. 1-2 Monate) noch nach dem Tod oder hört dann sofort die Rentenzahlung auf ? Ich frage da man bei Todesfall kein außerordentliches Kündigungsrecht beim Vermieter hat und laut Gesetzt trotzdem die 3 Monatige Kündigungsfrist hat. Und das ja auch finanziel noch zusätzlich eine Belastung ist. Gruß steffi


silli81

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

diesen fall hatten wir letztes jahr auch. rente hörte sofort mit todestag auf. nur ehepartner würen die rente noch 2-3 monate länger bekommen, andere angehörige (falls kein ehepartner da ist) aber nicht. so war unser fall lg


Ellert

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Antwort auf Beitrag von silli81

Ist denn der Verstorbene Alleinlebend ? Dann muss jemand auch alles regeln, auflösen etc. Bei meinem Opa war das dann ein teurer Spass da kams auf die Miete garnicht an.... Manche ältere Leute haben noch Sterbegeldversicherungen evtl daraus tragen ? dagmar


majoscho

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

man könnte das Erbe auch ausschlagen. Bei Bekannten und Verwandten habe ich davon schon gehört, dann löst man trotzdem die Wohnung auf, aber hat mit der Miete nichts zu tun, weil man ja kein Erbe ist. Macht natürlich nur Sinn, wenn kein Vermögen da ist. Rente für 3 Monate wird nur weiter gezahlt, wenn der Hinterbliebene der Ehepartner ist. Da bin ich ziemlich sicher. LG Andrea


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von majoscho

Hallo, bei meinem ersten Mann damals war das nicht ganz so mit dem trotzdem ausräumen. Ich wußte dass er nichts hatte und habe deshalb für meine damals 9 3/4 Monate alte Tochter und mich das Erbe ausgeschlagen. Normalerweise kommt dann ein sogenannter Nachlassverwalter, der dann dafür sorgt, dass die Wohnung ausgeräumt wird und die Dinge die noch in der Wohnung sind, verkauft. Wie das im einzelnen vor sich geht kann ich euch leider nicht sagen. Bei uns war es damals so, dass seine Ex durch meinen damaligen Schwiegervater in die Wohnung ist, diese leer gemacht hat und dann behauptet hat, ich hätte mich um nichts gekümmert. Damals hieß es zu mir, ich darf nichts aus der Wohnung nehmen, wenn es nicht mir persönlich gehört, wenn ich das Erbe ausschlage. Ich hatte aber damals 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Wie das mit der Rente war, kann ich leider gar nicht mehr sagen, denn das Ganze war im Januar schon 18 Jahre her. Liebe Grüße Sabine


majoscho

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

...bei m einer Schwester war es jetzt so, dass beim Amtsgericht gefragt wurde ob Wertgegenstände vorhanden sind, also Goldschmuck oder ähnliches und als sie das verneint hat, war die Angelegenheit damit erledigt. Sie wohnt auch weiterhin in der Wohnung, aber da hat auch keiner geguckt oder kontrolliert. LG Andrea


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von majoscho

Bei meinem Opa war das auch so, meine Mutter und auch ich hatten das Erbe abgelehnt und wir durften dann aber auch nichts von ihm mitnehmen. Haben letztendlich von der Lebensgefährtin noch pers. Sachen wie Fotos,...bekommen.


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von majoscho

Hallo, ich denke, es ist anders, wenn der Ehepartner in der Wohnung bleibt. Da können die ja nicht her gehen und Sachen aus der Wohnung nehmen, weil sie ja nicht wissen, wem die Dinge gehören. Ich bin in der selben Nacht aus der Wohnung raus. Mein Vater hat mich damals mitgenommen und ich bin nicht mehr rein. Liebe Grüße Sabine


beated

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

ist nicht so wie es aussieht. die rente wird mit dem todestag beendet. was weiter gezahlt wird ist ein vorschuss auf die witwenrente und wird mit dieser dann verrechnet. es hat aber auch nicht jeder automatisch mehr ANSPRUCH AUF WITWENRENTE; AUCH DA GIBT ES BEDINGUNGEN1