Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Brauche dringend Hilfe !

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Andromeda1

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Hallo! Meine Freundin hat sich nach 13 Jahren von Ihren Freund getrennt.Sie haben 2 Kinder.Ihr Exfreund hat Schulden bei der Arge.Nun ist das Problem das die Gerichtsvollzieherin denen die Türe ein gerannt ist.Aus der Not heraus hat meine Freundin einen Wisch unterschrieben das die 150 Euro vom Kindergeld bekommen um die Schuld zubegleichen.Diese 150 werden direkt von der Kindergeldkasse ein behalten.Wie gesagt sie haben sich jetzt getrennt,er zahlt keinen Unterhalt und nichts.Meine Freundin möchte natürlich jetzt nicht weiter hin die Schulden von Ihrem Ex zurück zahlen.Was auch klar ist,sie muss ja jetzt selbst erst einmal schauen wie Sie um die Runden kommt. Kann Sie das wieder Rückgänig machen? Was meint Ihr? LG


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Andromeda1

wenns seine schulden sind, sollte das kein Problem sein, dann soll sie da einfach mal anrufen und nachfragen was sie am besten macht. Ich denke am besten wird es schriftlich sein, dass sie das einziehen des Kindergeldes nicht möchte und das sie sich für eine begleichung der schulden an Ihren ex wenden sollen. Sollte es von beiden sein, siehts schlechter aus.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Andromeda1

da würde ich mal anrufen. Grds frage ich mich, wie man Kindergeld pfänden kann bzw wenn es seine Schulden waren kann man ja nicht ihr Kindergeld pfänden. Bekommt sie Unterhaltsvorschuss und er das halbe Kindergeld ? wäre das dann quasi sein Anteil am Kindergeld und sie bekommt den Rest ? Hat sie Einkommen oder lebt sie von der arge ? Wenn ja müsste sie ja eh unterhelb der Pfändungsfreigrenze sein, oder ? Sie soll sich mal beraten lassen, ich hatte früher beruflich viel mit gerichtsvollziehern zu tun, das waren alles supernette leute mit debnen man reden konnte allerdings hat sie ja schon unterschrieben und ich weiss nicht, wie zwingend sowas ist... dagmar


Andromeda1

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie hat das alleinige Sorgerecht und bekommt Unterhaltsvorschuss. Bei der Arge hat Sie bereits angerufen und die meinen halt sie hätte ja gewusst was Sie da unterschreibt.Auch wenn es nicht Ihre Schulden sind .Die meinten nur das sie das Zahlen musse schließlich zahlt sie ja bereits seit 2 Jahren.Ach ja sie geht arbeiten und hat keine Ansprüche an die Arge


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Andromeda1

ich glaube nicht das sie das zahlen muss auch nicht wenn sie unterschrieben hat. würde sagen wenn sie nicht mehr zahlt würden sie sich wieder beim Schuldner melden unbedingt sofort melden beim Gerichtsvollzieher


Andromeda1

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Problem ist das die 150 Euro direkt vom Kindergeld einbehalten. Wie kann sie das ändern?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Andromeda1

in dem sie zum Gerichtsvollzieher geht und es klärt


Jana04

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Antwort auf Beitrag von Andromeda1

Mal bei der KG-Kasse anfragen...


geiz_ist_geil

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Verstehe ich das richtig sie zahlt schon 2 jahre lang jeden Monat 150 Euro an die ARGE? Das ist ja dann schon ne gewaltige Summe. Getrennt hat sie sich aber jetzt erst von ihrem Mann/Freund? Dann sollte sie das zuständige Gericht kontaktieren, dass sich die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse geändert haben, sprich dass der eigentliche Schuldner nichts mehr mit ihrem Einkommen und dem Kindergeld zu tun hat und die sich an ihn wenden müssen, da sie das Kindergeld nun auch für die Kinder benötigt. Wann sind die Schulden bei der ARGE entstanden? Hat deine Freundin da schon mit dem Expartner zusammengelebt? Dann waren die beiden ja eine Bedarfsgemeinschaft und somit wären es schon gemeinsame Schulden, dann denke ich, bleibt höchstens die Möglichkeit sich auf eine niedrigere Rate zu einigen, zuständig ist da dann aber auch das Gericht.


Andromeda1

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Antwort auf Beitrag von geiz_ist_geil

Als die Schulden entstanden sind haben Sie zusammen gewohnt. Es sind haber keine Schulden für Hartz 4 ,sondern Arbeitslosengeld.


Mitglied inaktiv

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http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:SAtol15qgpcJ:www.kindergeldhilfe.de/blog/2008/04/21/ist-kindergeld-pfaendbar/+kindergeld+pf%C3%A4nden&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de


Ellert

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Gehaltsabtretungen kenne ich aber KG abtreten ??? dagmar


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Andromeda1

Wenn sie regelmäßig gezahlt hat???? Ansonsten hilft nur die Sache mit dem Gerichtsvollzieher in Ruhe zu klären und von der Unterschrift schriftlich Abstand zu nehmen, da sie durch "Überrumplungstaktik" zu stande kam. LG chrissie


speedy

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Antwort auf Beitrag von Andromeda1

Hi, so pauschal lässt sich da gar nichts sagen. Es muss sich noch nicht mal unbedingt um eine Pfändung handeln - möglich wäre auch, dass sie ein Schuldanerkenntnis unterschrieben hat - und da kommt sie dann wirklich nicht mehr raus - sie müsste sich dann das Geld von ihrem Ex zurückholen... Hier ist es wohl am besten, sich kurz beim Anwalt beraten zu lassen (ALLE Unterlagen mitbringen!), denn hier gibt es 1000 denkbare Konstellationen und bei ca. 50% hätte sie eine Chance, da wieder raus zu kommen. Gruß, Speedy


geiz_ist_geil

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Antwort auf Beitrag von speedy

Sie zahlt das aber nun schon 2 Jahre? Also wurde die Abtretung des Kindergeldes zu einem Zeitpunkt unterschrieben als die beiden Partner noch zusammen lebten? Wie gesagt, dann sollte Sie sich an das Gericht wenden und mitteilen dass sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben, da kann Sie dann notfalls auch die Papiere nochmal anfordern, falls Sie diese nicht mehr hat. Und wenn sich so mit dem Gericht nichts regeln lässt, dann eben wirklich einen Anwalt zu rate ziehen.