hana07
Hallo ich hab eim Sparforum auch gefagt aber da geht die Frage unter. Habe ein Abendkleid erworden und online überwiesen. Jetzt schreibt die Verkäferin sie kann mir dass Kleid nichthergeben weil ihr Mann dass Kleid bereits im Geschäft verkauft hatt und sie es vergessen hatt es vorher rauszutun. So habe ihr geschrieben dass sie rechtlich verpflichtet ist es mir zu verkaufen weil ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ich ich auch bereits überwiesen hätte , sie hätte sich voher kümmern sollen mit den raustun. Ich glaube sie will es mir für den Preis nicht hergeben . Sie hatt auch noch keine Bewertungen ist eine "neue " also O sterne. wass kann ich noch machen ??? danke für eure Info - hana 07
gruß
Du kannst es nur bei ebay melden und dein Geld + Porto zurückverlangen. Rechtlich gesehen kann man, glaube ich, noch so eine Art "Schadenersatz" verlangen, aber die Zeit und Nerven hätte ich persönlich nicht für sowas.
Hi! Irren kann sich natürlich jeder mal, auch ein Verkäufer, aber Du mutmaßt ja dass ihr der Ersteigerungspreis zu gering war? Klar kannst Du auch den Klageweg bestreiten, aber ob sich das lohnt? Oben schreibt ja auch eine andere Userin schon dass ihr persönlich das zu mühsam wäre...mir auch! Also eher: 1. xBay einen "Nicht erhaltenen Artikel" melden 2. Geld (Kaufpreis, incl. Porto) mit Frist zurückfordern 3. nochmal nachschauen ob die VK als privat oder gewerblich gemeldet ist. Ist sie privat gemeldet bei xBay petzen / beschweren, da ja wohl gewerblich (Kleid wurde im "Laden" verkauft); das Finanzamt wirds wohl noch nicht jucken, da noch keine wesentlichen Verkäufe auf ihrem Acount stattgefunden haben. 4. Rot bewerten 5. Beobachten, ob das Kleid auf einem anderen Acount wieder eingestellt wird (sie hat ja wohl noch 0 Pt., da wird sie Deine Rote kaum abwarten und lieber einen neuen Acount öffnen).` Kannst Du so machen...Ich persönlich würd das Geld zurückfordern, Rot bewerten und gut is! LG und viel Erfolg
danke euch. werde mir dass geld zurücküberweisen lassen. grüße
Hi, rein rechtlich ist das schwierig. Tatsächlich hat sie einen Kaufvertrag geschlossen, wenn sie das Kleid aber nicht mehr hat oder tatsächlich bereits anderweitig verkauft hat (was du nie nachkontrollieren kannst), dann liegt ein Fall der subjektiven Unmöglichkeit vor, der sie theoretisch zu Schadensersatz verpflichten würde. ABER: Du würdest als Käufer so gestellt, als hättest du den Vertrag nie geschlossen - da du aber noch keinerleit Kosten gehabt hast, musst du dann nur einfach nicht zahlen und das wars :( Anders wäre es evtl. wenn du umsonst zum abholen gekommen wärest... aber so kannst du nur negativ bewerten - worauf hin sie dann wohl ein neues Profil aufmachen wird... Gruß, Speedy
ich auch bereits überwiesen hätte
Hallo, sie ist gewerblich? Ja, dann muss sie Ersatz beschaffen, wenn es sich um Neuware handelt oder dir den Schaden erstezen, den dich ein gleichwertiges Kleid mehr kosten würde.
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