jamelek
Hallo! Am 4.3.2012, also vor fast 4 Wochen habe ich bei Ebay eine Bluse und eine Hose ersteigert. Getrennte Auktionen, selber Verkäufer. Am 5.3.2012 habe ich das Geld überwiesen (2x Versandkosten a 2 EUR, aber wahrscheinlich auch korrekt, da beides zusammen nicht als Warensendung passen könnte). In der Auktion ist eine relativ lange Lieferdauer angegeben (wenn auch sehr klein geschrieben) von 14-16 Tagen, da sie nur einmal wöchentlich zur Post kommt. Soweit so gut. Vorletzte Woche hab ich dann doch mal nachgefragt, ob denn die Ware schon versandt ist. Keine Antwort. Also habe ich einen (zwei) Fall eröffnet. Daraufhin kam von ihr am Samstag, also heute vor einer Woche eine freundliche Nachricht, dass es ihr leid tue und sie die Ware Montag zur Post bringt. Keine Ware kam. Heute eine neue freundlich geshriebene Nachricht von ihr, dass sie die Hose nicht mehr findet, aber die Bluse heute zur Post bringt (ich dachte, da wäre sie bereits seit letztem Montag???). Und in Bezug auf die nicht mehr auffindbare Hose solle ich bitte die Transaktion abbrechen. Falls von Bedeutung hier die Auktionen: http://www.ebay.de/itm/300670801813?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649 http://www.ebay.de/itm/300670802019?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649 Dass ich die Hose nicht mehr bekomme, finde ich jetzt nicht so schlimm. Hosen ohne anprobieren ist ja eh rechte Glückssache. Aber soll ich die Transaktion abbrechen und wie mache ich das? Oder muss sie das nicht machen, damit es nachher nicht in meiner ebayvita so aussieht, als würde ich mich nicht an Käufe halten. Und was mache ich Bewertungstechnisch? Hätte ja 2 Bewertungen zur Verfügung, oder? Also vorausgesetzt die Bluse kommt dann die Woche mal und ist in ordentlichem Zustand, wovon ich aufgrund der Bewertungen ausgehe. Vielen Dank für eure Hilfe! Jamelek
Hallo, 1. sind das keinen zwei verschiedenen Links. 2. Hast Du das Geld für die Hose schon wieder? 3. Wenn ja, kannst Du abbrechen. Da passiert nichts weiter. 4. Wenn nein, würde ich nichts abbrechen und auch den offenen Konflikt nicht schließen bis alles geklärt ist. LG Sibs
Hallo, ich würde auch nichts unternehmen, solange du nicht alles geklärt hast, sprich du dein Geld für die Hose wieder hast und deine Bluse hast. Das würde ich ihr auch freundlich schreiben. Ich würde ihr mitteilen, dass du, sobald du dein Geld für die Hose hast und die Bluse im ordentlichen Zustand bei dir ist, die Transaktion abbrichst. Liebe Grüße Sabine
und an Deiner Stelle würde ich erst annehmen wenn das Geld auch wieder zurück ist. Bewerte BEVOR Du abbrichst denn danach geht nichtmehr zu bewerten damgmar
Hallo, ehrlich gesagt,ich würde die Transaktion nicht abbrechen. Sie erhält dann die Gebühren wieder und alles ist gut.Das geht ja gar nicht. Ware einstellen,sich nicht melden und dann noch Ware verbummelt haben angeblich.Absolute Frechheit. Aber auf Ebay ist man mittlerweile ja einiges gewohnt...tztz LG Anna
Das Problem wäre ja, die VK kann die Transaktion nicht abbrechen, bevor nicht der Fall geschlossen wird. Dir bleibt nur die Möglichkeit, daß Du den Fall aufgrund einer Nichteinigung schliessen tust. Somit bekommt sie einen internen negativen Vermerk und sie bekommt ihre Provision nicht wieder. Andere Möglichkeit, Du schliesst den Fall, insofern Ihr ausschliesslich über den Ebay-Fall kommuniziert habt, und klärt eine Erstattung des Geldes.
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