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Betrug? Chancen? Kennt sich da wer aus?

Betrug? Chancen? Kennt sich da wer aus?

Mitglied inaktiv

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Also ich habe ja ein gebrauchtes Auto gekauft. Der Mann sagte mir auch das der vorher in der Werkstatt zum nachschauen war und alle sin Ordnung ist. Er hat ein Gewerbe angemeldet, da er mehrere gebrauchte Autos verkauft, jedoch gibt er keine Garantie. Beim Fahren was das mit der Kupplung so komisch, na gut dachte ich scheint wohl daran zu liegen das ich mich daran erst gewöhnen muss (Montag). Jetzt war ich aber zur Vorsicht ebend in einer Werkstatt und die sagten mir die Kupplung ist herunter und müsste neu gemacht werden. Hab ich Chancen dagegen an zu gehen oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Lg


Zwurzenmami

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Wir hatten uns ein Auto bei einem Händler gekauft und etwa 14 Tage später war die Zylinderkopfdichtung hin. Im Rahmen der Gewährleistungspflicht für Händler musste er die Kosten dafür tragen. Auch wenn er keine Garantie gibt, aber als Händler muss er die Gewährleistungsfrist einhalten und wenn die Werkstatt sagt, dass die Kupplung runter ist, passiert das nicht von jetzt auf gleich.


ursel66

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bist du im ADAC? Wenn ja, ruf da an und die können dich direkt telefonisch beraten. Ansonsten bin ich mir ziemlich sicher, dass JEDER, der gewerblich mit Auto handelt, mittlerweile Gewährleistung!!! gewähren muss. Garantie ist freiwillig und kann eingeschränkt werden, Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nachbesserung, Preisminderung oder Wandlung ist dann möglich.


Tizi10

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Antwort auf Beitrag von ursel66

Ich habe das hier gefunden: Die gesetzliche Gewährleistung darf der Händler zwar nicht ausschließen, ihre Dauer kann aber beim Gebrauchtwagenkauf verkürzt werden. Wenn ein Fahrzeug länger als ein Jahr zugelassen war, ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich. Wichtig ist, diese Fristverkürzung der Gewährleistung muss der Verkäufer mit Ihnen vereinbaren! Ein Hinweis im "Kleingedruckten" oder ein Kästchen zum Ankreuzen reichen nicht aus! Bestehen Sie in jedem Fall auf die Verwendung der neuen Muster-Vertragsformulare durch den Händler. Wenn Sie als Käufer nicht ausdrücklich zustimmen und dies vertraglich festhalten, kann Ihnen die ein Jahr kürzere Gewährleistungsfrist nicht aufgezwungen werden. Sollte der Händler Ihnen aber von Haus aus nur ein Jahr anbieten, haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten. Sie verhandeln über einen günstigeren Preis oder Sie kaufen woanders. Doch egal ob Sie ein oder zwei Jahre Gewährleistung vereinbaren, die sechsmonatige Beweislastregelung zulasten des Verkäufers bleibt gleich. Die Gewährleistung: Verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an (zunächst unbemerkt) hatte. Eine Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch ihre Dauer ist gesetzlich eindeutig geregelt und festgelegt. Sie verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduzierung oder, bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln, die Auflösung des Vertrages durchsetzen, das heißt, beide Vertragspartner geben zurück, was sie erhalten haben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tizi10

Hab vergessen zu sagen, das auf dem Kaufvertrag drauf steht ohne Garantie. Aber das was ihr schreibt hört sich ja schon mal gut an, werde morgen den Verkäufer nochmal anrufen. Hatte zwar heute mit ihm schon gesprochen aber da sagte er gleich, das er sich dem nichts annehmen würde. Da eine Kupplung ein Verschleißteil sei.


Tizi10

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aber Garantie ist was anderes als Gewährleistung. Du hast das Auto am Montag gekauft, hab ich das richtig verstanden? Dann war das mit der Kupplung ein (versteckter) mangel, der in die Gewährleistung gehört. In diesem Fall ist der Händler in der Pflicht, nachzuweisen, daß dieser Mangel eben nicht bei Kauf bestanden hat, was er wohl eher nicht kann, in der kurzen Zeit wirst du den Wagen wohl kaum kaputt gefahren haben. Lies mal hier: http://www.br-online.de/bayern3/auto-und-verkehr/gebrauchtwagen-kaufen-tipps-ID1195395355.xml?_requestid=8924


Mitglied inaktiv

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Was steht im Kaufvertrag? Verkauf wie gesehen, ohne Gewähr? Am besten zum Anwalt und beraten lassen, bei einen normalen einkommen gibts meist auch beratungskostenhilfe, ich denke an sich müsstest du den verkäufer nachweisen, das er vom mangel gewusst hat! Hat er fachkenntnisse ist zum beispiel kfz mechaniker? Hast du eigentlich mit dem verkäufer schon gesprochen? Manchmal auch kein schlechter weg!